Herzlich Willkommen
auf der Homepage der Deutsch-Armenischen Juristenvereinigung e.V (DEARJV).
Unsere Vereinigung ist ein eingetragener Verein mit Hauptsitz in Nürnberg. Alle DeArJv-Mitglieder verbindet das Interesse an juristischen Auseinandersetzungen mit deutsch-armenischem Bezug. Wir wollen das gegenseitige juristische Verständnis zwischen deutschen und armenischen Juristen und Institutionen fördern, um Rechtsfragen aufgeschlossen und kritisch miteinander diskutieren zu können.
Die Ziele der Vereinigung können Sie ihrer Satzung entnehmen.
Haben Sie Interesse an einer Mitgliedschaft und Zusammenarbeit, dann senden Sie uns bitte einen ausgefüllten Mitgliedsantrag an [email protected]. Wir werden möglichst frühzeitig mit Ihnen Kontakt aufnehmen.
Mit besten Grüßen
Vorstand
Deutsch-Armenische Juristenvereinigung e.V.
Berichte
Weitere Beiträge
Zum PDF Brief an die Präsidentin der Europäischen Kommission, Frau Ursula von der Leyen Sehr geehrte Frau Präsidentin, wir, die Vereinigungen europäischer Rechtsanwälte und Juristen armenischer Herkunft aus Deutschland, den Niederlanden und Frankreich, wenden uns hiermit an Sie, um den Ernst der Lage für die Republik Armenien zu unterstreichen, die sich durch die erneute Aggression…
Mehr lesenAm 3. September 2022, zum 31. Unabhängigkeitstag der Republik Artsakh, veranstaltete die Deutsch-Armenische Juristenvereinigung gemeinsam mit dem Lepsiushaus Potsdam die Buchvorstellung des Sammelbandes „Berg-Karabach“. An diesem Tag hielt die Mitherausgeberin Dr. Arlette Zakarian eine inspirierende Eröffnungsrede, die bei ADK 196/2022/3 der Publikation der Deutsch-Armenischen Gesellschaft veröffentlicht wurde. Zum Beitrag.
Mehr lesenMit seiner jüngsten Aggression verfolgt Aserbaidschan bestimmte politische Ziele. Wie wir bereits in mehreren Beiträgen erklärt haben, beabsichtigt Aserbaidschan, den sogenannten „Zangezur-Korridor“ mit einem Angriffskrieg zu erzwingen. Allerdings wird jeder militärische Versuch, ein solches Vorhaben mit Gewalt durchzusetzen und in Form eines völkerrechtlichen Vertrages zu „legalisieren“, juristisch scheitern. siehe z.B. https://www.facebook.com/photo/?fbid=457884126380508&set=pb.100064767739737.-2207520000 Artikel 52 des Wiener…
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