Deutsch-Armenische Juristenvereinigung e.V.

Seit Beginn des Berg-Karabach-Krieges wird die territoriale Integrität der Republik Aserbaidschan inklusive der Region Berg-Karabach, heute Republik Artsakh, fortdauernd international hervorgehoben und in den Medien zirkuliert. Was aber außer Acht gelassen wird, ist, dass während des Gipfeltreffens von Lissabon am 2. Dezember 1996, der Grundsatz des
Selbstbestimmungsrechts der Völker in die Verhandlungen für die Republik Artsakh eingeführt wurde.

Der Bericht besteht aus folgenden Punkten:

I. Selbstbestimmungsrecht und Unabhängigkeit der Republik Artsakh

II. Staatlichkeit der Republik Artsakh

III. Die aktuelle Rechtslage hinsichtlich der vier Resolutionen des UN-Sicherheitsrats

IV. Schlussfolgerungen