Förderung der rechtlichen Aufklärung und der friedlichen Lösung des Konflikts um Berg-Karabach (Republik Artsakh)

Berichte

Buchvorstellung „Berg-Karabach“

23. Oktober 2023

Am 21. Oktober 2023 haben Rechtsanwalt Christian Mkhitaryan, Mitglied des Vorstands, und Ani Kanayan, Mitglied des Vereins, im Rahmen einer Buchvorstellung die rechtlichen Aspekte des Berg-Karabach-Konflikts unter Berücksichtigung der jüngsten Ereignisse präsentiert. https://www.nomos-shop.de/nomos/titel/berg-karabach-id-106037/ Die Veranstaltung wurde vom Armenischen Kulturverein in Hessen e.V. organisiert. Besonderes Augenmerk wurde auf die rechtlichen Rahmenbedingungen gelegt, die Prozesse vor dem…

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Conflict in Nagorno-Karabakh: Another War on the Horizon? Webinar

13. Oktober 2023

Das Webinar mit dem Titel „Conflict in Nagorno-Karabakh: Another War on the Horizon?“ organisiert vom Platform for Peace and Humanity trug zur derzeitigen Diskussion um die schrecklichen Geschehnisse in Berg-Karabach bei, indem der historische Hintergrund und die Ursachen des Konflikts analysiert und die Fragen der Selbstbestimmung und Souveränität über das umstrittene Land bewertet wurden. Darüber…

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Hassrede Meldestelle

23. September 2023

An alle betroffene ArmenierInnen: Wenn du aufgrund deiner Nationalität und Herkunft Opfer von Hassrede, Beleidigung, Verunglimpfung oder ähnlicher persönlicher Angriffe in den sozialen Medien wie Instagram, Tik-Tok, Facebook oder anderen Plattformen geworden bist, bitten wir dich uns dies mitzuteilen. Zudem bitten wir um Weiterleitung von Videos, Fotos usw., die mögliche Gewalt gegenüber ArmenierInnen in und…

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Bundestag-Resolution zur Unterstützung der Entwicklung einer langfristigen Friedenslösung in Bergkarabach

Bundestag: 26.11.2020

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf

1. den Zugang humanitärer Organisationen wie dem Roten Kreuz oder dem Roten Halbmond nach Bergkarabach einzufordern, diplomatisch zu be-gleiten und weiterhin für eine schnelle und angemessene Nothilfe Sorge zu tragen;

2. sich gegenüber den Konfliktparteien für die Einhaltung des Waffenstillstandes, die Einhaltung der Menschenrechte und den zügigen Austausch von Kriegsgefangenen und Gefallenen einzusetzen

3. unter Federführung der Minsk-Gruppe der OSZE gemäß den Madrider Prinzipien zeitnah an einem dauerhaft friedenssichernden Rechtsstatus der Region Bergkarabach mitzuarbeiten, der gemäß den Prinzipen der Helsinki-Schlussakte ein dauerhaft friedliches und gleichberechtigtes Miteinander der dort lebenden Menschen ermöglicht;

4. alle externen Akteure, insbesondere Russland und die Türkei aufzurufen, sich für eine solche verhandelte politische Lösung und den Erhalt des Waffenstillstands einzusetzen sowie die entsandten Friedenstruppen bzw. die Beteiligung am Zentrum zur Überwachung des Waffenstill-stands nur in den Grenzen des Mandats zur Sicherung des Waffenstill-stands einzusetzen;

5. sich für eine unabhängige Untersuchung von Kriegsverbrechen einzusetzen;

6. sich gegenüber internationalen Partnern dafür einzusetzen, dass allen Flüchtlingen und Binnenvertriebenen aus der Region Bergkarabach und den umliegenden Provinzen das Recht auf Rückkehr in ihre angestammte Heimat ermöglicht und ein Leben in Sicherheit gewährt wird;

7. durch Bildung und Aufklärung sowie die Unterstützung möglichst niedrigschwelliger zivilgesellschaftlicher Kontakte ein friedliches Zusammenleben von Armeniern und Aserbaidschanern zu fördern;

8. Armeniens Transformations- und Reformprozess weiterhin zu unterstützen;

9. zu prüfen, inwiefern die EU in der Lage ist, einen Wiederaufbaufonds für das gesamte Konfliktgebiet aufzulegen, um die zivile Infrastruktur, die im Krieg 1991-1994 und 2020 zerstört wurde, wiederherzustellen.

10. sich für die Freiheit der Religionsausübung einzusetzen und die jahrhundertealte kulturelle und religiöse Vielfalt in der Region zu schützen und für die Zukunft zu erhalten;

11. sich im direkten Dialog und im internationalen Rahmen dafür einzusetzen, dass der Schutz der häufig über tausend Jahre alten armenisch-christlichen Klöster und Kirchen gewährleistet wird und der ggf. notwendige Wiederaufbau der historisch bedeutsamen religiösen Denkmäler beider Religionen angemessen unterstützt wird.

Die Berichte der Ombudsmänner der Republik Artsakh und der Republik Armenien