Förderung der rechtlichen Aufklärung und der friedlichen Lösung des Konflikts um Berg-Karabach (Republik Artsakh)

Berichte

DEARJV and CFTJ vor Mitgliedstaatenversammlung der IStGH

3. Dezember 2024

Heute, am 3. Dezember, hielt DEARJV-Mitglied Dr. Sarah Babaian im Namen unseres Partners Center for Truth and Justice eine Rede vor der Versammlung der Mitgliedstaaten des Internationalen Strafgerichtshofs (International Criminal Court – ICC). Ihr Appell lautete, dass die Mitgliedstaaten des ICC verpflichtet sind, eine Unterbreitung laut Artikel 14 des IStGH-Statut vorzunehmen, die den Ankläger dazu…

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Dringender Aufruf zum Handeln: „Cop of greenwashing“

5. November 2024

Am 11. November 2024 wird die autokratische Republik Aserbaidschan Ausrichter der 29. Auflage der UN-Klimakonferenz (COP29) sein. Die jährlich stattfindende Vertragsstaatenkonferenz der UN-Klimarahmenkonvention fasst das Ziel, durch die Stabilisierung der Treibhausgasemissionen in der Atmosphäre eine anthropogene Störung des Klimasystems zu verhindern. Ungeachtet der Frage, aus welchem Grund ausgerechnet das zweite Mal in Folge nicht nur…

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Neue Gerichtsurteile in Deutschland zum Status der aus Berg-Karabach vertriebenen Armenier

4. November 2024

Mit zwei Urteilen vom 16.09.2024 (1 K 1819/23.KS.A und 1 K 1820/23.KS.A) entschied das VG Kassel jeweils, dass die ehemaligen Bewohner Berg-Karabachs, die einen armenischen Reisepass mit dem Ausstellungcode 070 besaßen und infolge der Vertreibung aus Bergkarabach geflohen sind, nicht als Staatsangehörige Armeniens zu behandeln sind: „Als ehemalige Einwohnerin der Region Bergkarabach ist die Klägerin…

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Bundestag-Resolution zur Unterstützung der Entwicklung einer langfristigen Friedenslösung in Bergkarabach

Bundestag: 26.11.2020

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf

1. den Zugang humanitärer Organisationen wie dem Roten Kreuz oder dem Roten Halbmond nach Bergkarabach einzufordern, diplomatisch zu be-gleiten und weiterhin für eine schnelle und angemessene Nothilfe Sorge zu tragen;

2. sich gegenüber den Konfliktparteien für die Einhaltung des Waffenstillstandes, die Einhaltung der Menschenrechte und den zügigen Austausch von Kriegsgefangenen und Gefallenen einzusetzen

3. unter Federführung der Minsk-Gruppe der OSZE gemäß den Madrider Prinzipien zeitnah an einem dauerhaft friedenssichernden Rechtsstatus der Region Bergkarabach mitzuarbeiten, der gemäß den Prinzipen der Helsinki-Schlussakte ein dauerhaft friedliches und gleichberechtigtes Miteinander der dort lebenden Menschen ermöglicht;

4. alle externen Akteure, insbesondere Russland und die Türkei aufzurufen, sich für eine solche verhandelte politische Lösung und den Erhalt des Waffenstillstands einzusetzen sowie die entsandten Friedenstruppen bzw. die Beteiligung am Zentrum zur Überwachung des Waffenstill-stands nur in den Grenzen des Mandats zur Sicherung des Waffenstill-stands einzusetzen;

5. sich für eine unabhängige Untersuchung von Kriegsverbrechen einzusetzen;

6. sich gegenüber internationalen Partnern dafür einzusetzen, dass allen Flüchtlingen und Binnenvertriebenen aus der Region Bergkarabach und den umliegenden Provinzen das Recht auf Rückkehr in ihre angestammte Heimat ermöglicht und ein Leben in Sicherheit gewährt wird;

7. durch Bildung und Aufklärung sowie die Unterstützung möglichst niedrigschwelliger zivilgesellschaftlicher Kontakte ein friedliches Zusammenleben von Armeniern und Aserbaidschanern zu fördern;

8. Armeniens Transformations- und Reformprozess weiterhin zu unterstützen;

9. zu prüfen, inwiefern die EU in der Lage ist, einen Wiederaufbaufonds für das gesamte Konfliktgebiet aufzulegen, um die zivile Infrastruktur, die im Krieg 1991-1994 und 2020 zerstört wurde, wiederherzustellen.

10. sich für die Freiheit der Religionsausübung einzusetzen und die jahrhundertealte kulturelle und religiöse Vielfalt in der Region zu schützen und für die Zukunft zu erhalten;

11. sich im direkten Dialog und im internationalen Rahmen dafür einzusetzen, dass der Schutz der häufig über tausend Jahre alten armenisch-christlichen Klöster und Kirchen gewährleistet wird und der ggf. notwendige Wiederaufbau der historisch bedeutsamen religiösen Denkmäler beider Religionen angemessen unterstützt wird.

Die Berichte der Ombudsmänner der Republik Artsakh und der Republik Armenien