Förderung der rechtlichen Aufklärung und der friedlichen Lösung des Konflikts um Berg-Karabach (Republik Artsakh)

Berichte

Multigenerational Legacies of the Turkish Genocide of the Armenian People After the Displacement of Armenians from Artsakh (Nagorno Karabakh): Webinar

24. April 2024

Dr. Gurgen Petrossian, Vorsitzender der Deutsch-Armenischen Juristenvereinigung, nahm an einem Panel anlässlich des Jahrestages des Völkermords an den Armeniern teil. Dieses Panel befasste sich mit dem Thema „Multigenerational Legacies of the Turkish Genocide of the Armenian People After the Displacement of Armenians from Artsakh (Nagorno Karabakh)“.Der fortlaufende Völkermord an den Armeniern darf von der internationalen…

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Laudatio für Dr. Jasmin Dum-Tragut and Gegham Stepanyan

21. April 2024

Am 21. April 2024 hielt der Vorsitzende der Deutsch-Armenischen Juristenvereinigung e.V., Dr. Gurgen Petrossian, eine Laudatio auf Univ.-Dozentin Dr. Jasmin Dum-Tragut und den Ombudsmann der Republik Arzach, Gegham Stepanyan, anlässlich der Verleihung des Stephanus-Preises durch die Stephanus-Stiftung. Besonders hervorgehoben wurden die Verdienste dieser Personen im Bereich des Schutzes armenischen Kulturguts sowie ihres Einsatzes für die…

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Buchvorstellung „Berg-Karabach“

23. Oktober 2023

Am 21. Oktober 2023 haben Rechtsanwalt Christian Mkhitaryan, Mitglied des Vorstands, und Ani Kanayan, Mitglied des Vereins, im Rahmen einer Buchvorstellung die rechtlichen Aspekte des Berg-Karabach-Konflikts unter Berücksichtigung der jüngsten Ereignisse präsentiert. https://www.nomos-shop.de/nomos/titel/berg-karabach-id-106037/ Die Veranstaltung wurde vom Armenischen Kulturverein in Hessen e.V. organisiert. Besonderes Augenmerk wurde auf die rechtlichen Rahmenbedingungen gelegt, die Prozesse vor dem…

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Bundestag-Resolution zur Unterstützung der Entwicklung einer langfristigen Friedenslösung in Bergkarabach

Bundestag: 26.11.2020

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf

1. den Zugang humanitärer Organisationen wie dem Roten Kreuz oder dem Roten Halbmond nach Bergkarabach einzufordern, diplomatisch zu be-gleiten und weiterhin für eine schnelle und angemessene Nothilfe Sorge zu tragen;

2. sich gegenüber den Konfliktparteien für die Einhaltung des Waffenstillstandes, die Einhaltung der Menschenrechte und den zügigen Austausch von Kriegsgefangenen und Gefallenen einzusetzen

3. unter Federführung der Minsk-Gruppe der OSZE gemäß den Madrider Prinzipien zeitnah an einem dauerhaft friedenssichernden Rechtsstatus der Region Bergkarabach mitzuarbeiten, der gemäß den Prinzipen der Helsinki-Schlussakte ein dauerhaft friedliches und gleichberechtigtes Miteinander der dort lebenden Menschen ermöglicht;

4. alle externen Akteure, insbesondere Russland und die Türkei aufzurufen, sich für eine solche verhandelte politische Lösung und den Erhalt des Waffenstillstands einzusetzen sowie die entsandten Friedenstruppen bzw. die Beteiligung am Zentrum zur Überwachung des Waffenstill-stands nur in den Grenzen des Mandats zur Sicherung des Waffenstill-stands einzusetzen;

5. sich für eine unabhängige Untersuchung von Kriegsverbrechen einzusetzen;

6. sich gegenüber internationalen Partnern dafür einzusetzen, dass allen Flüchtlingen und Binnenvertriebenen aus der Region Bergkarabach und den umliegenden Provinzen das Recht auf Rückkehr in ihre angestammte Heimat ermöglicht und ein Leben in Sicherheit gewährt wird;

7. durch Bildung und Aufklärung sowie die Unterstützung möglichst niedrigschwelliger zivilgesellschaftlicher Kontakte ein friedliches Zusammenleben von Armeniern und Aserbaidschanern zu fördern;

8. Armeniens Transformations- und Reformprozess weiterhin zu unterstützen;

9. zu prüfen, inwiefern die EU in der Lage ist, einen Wiederaufbaufonds für das gesamte Konfliktgebiet aufzulegen, um die zivile Infrastruktur, die im Krieg 1991-1994 und 2020 zerstört wurde, wiederherzustellen.

10. sich für die Freiheit der Religionsausübung einzusetzen und die jahrhundertealte kulturelle und religiöse Vielfalt in der Region zu schützen und für die Zukunft zu erhalten;

11. sich im direkten Dialog und im internationalen Rahmen dafür einzusetzen, dass der Schutz der häufig über tausend Jahre alten armenisch-christlichen Klöster und Kirchen gewährleistet wird und der ggf. notwendige Wiederaufbau der historisch bedeutsamen religiösen Denkmäler beider Religionen angemessen unterstützt wird.

Die Berichte der Ombudsmänner der Republik Artsakh und der Republik Armenien