Förderung der rechtlichen Aufklärung und der friedlichen Lösung des Konflikts um Berg-Karabach (Republik Artsakh)

Berichte

Rettungswege der armenischen christlichen Kultur aus Sicht des internationalen Rechts

29. April 2023

Rettungswege der armenischen christlichen Kultur aus Sicht des internationalen Rechts Am 28. April 2023 hat eine Fachtagung mit anschließender öffentlicher Abendveranstaltung zum Thema der „Gefährdung des christlichen Kulturerbes in Berg-Karabach“ im Domforum in Köln stattgefunden. Die Deutsche Bischofskonferenz, die Evangelische Kirche in Deutschland und die Armenische Kirche in Deutschland haben zu einer Expertenrunde eingeladen, um…

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Dringender Aufruf zum Handeln des Europarates

9. Februar 2023

Die Französisch-Armenische Juristenvereinigung (AFAJA) und die Deutsch-Armenische Juristenvereinigung fordern die Menschenrechtskommissarin des Europarates auf, dringend Maßnahmen zu ergreifen, um die humanitäre Krise in Berg-Karabach aufgrund der von der Republik Aserbaidschan seit dem 12. Dezember 2022 beschlossenen Blockade und die aserbaidschanische Politik der Rassendiskriminierung gegen die Armenier von Berg-Karabach zu beenden. Zum Brief.

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Zoom-Veranstaltung „Ein weiterer Krieg in Europa!“

24. Januar 2023

Zoom-Veranstaltung „Ein weiterer Krieg in Europa!“ Dr. Arlette Zakarian, Mitglied der Deutsch-Armenischen Juristenvereinigung und Mitherausgeberin des Sammelbandes Berg-Karabach, wird am 24. Januar 2023 als Referentin bei der Veranstaltung zur aktuellen Situation in Berg-Karabach auftreten. Verpassen Sie nicht die Zoom-Veranstaltung am 24. Januar 2023 um 18:00 Uhr.

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Bundestag-Resolution zur Unterstützung der Entwicklung einer langfristigen Friedenslösung in Bergkarabach

Bundestag: 26.11.2020

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf

1. den Zugang humanitärer Organisationen wie dem Roten Kreuz oder dem Roten Halbmond nach Bergkarabach einzufordern, diplomatisch zu be-gleiten und weiterhin für eine schnelle und angemessene Nothilfe Sorge zu tragen;

2. sich gegenüber den Konfliktparteien für die Einhaltung des Waffenstillstandes, die Einhaltung der Menschenrechte und den zügigen Austausch von Kriegsgefangenen und Gefallenen einzusetzen

3. unter Federführung der Minsk-Gruppe der OSZE gemäß den Madrider Prinzipien zeitnah an einem dauerhaft friedenssichernden Rechtsstatus der Region Bergkarabach mitzuarbeiten, der gemäß den Prinzipen der Helsinki-Schlussakte ein dauerhaft friedliches und gleichberechtigtes Miteinander der dort lebenden Menschen ermöglicht;

4. alle externen Akteure, insbesondere Russland und die Türkei aufzurufen, sich für eine solche verhandelte politische Lösung und den Erhalt des Waffenstillstands einzusetzen sowie die entsandten Friedenstruppen bzw. die Beteiligung am Zentrum zur Überwachung des Waffenstill-stands nur in den Grenzen des Mandats zur Sicherung des Waffenstill-stands einzusetzen;

5. sich für eine unabhängige Untersuchung von Kriegsverbrechen einzusetzen;

6. sich gegenüber internationalen Partnern dafür einzusetzen, dass allen Flüchtlingen und Binnenvertriebenen aus der Region Bergkarabach und den umliegenden Provinzen das Recht auf Rückkehr in ihre angestammte Heimat ermöglicht und ein Leben in Sicherheit gewährt wird;

7. durch Bildung und Aufklärung sowie die Unterstützung möglichst niedrigschwelliger zivilgesellschaftlicher Kontakte ein friedliches Zusammenleben von Armeniern und Aserbaidschanern zu fördern;

8. Armeniens Transformations- und Reformprozess weiterhin zu unterstützen;

9. zu prüfen, inwiefern die EU in der Lage ist, einen Wiederaufbaufonds für das gesamte Konfliktgebiet aufzulegen, um die zivile Infrastruktur, die im Krieg 1991-1994 und 2020 zerstört wurde, wiederherzustellen.

10. sich für die Freiheit der Religionsausübung einzusetzen und die jahrhundertealte kulturelle und religiöse Vielfalt in der Region zu schützen und für die Zukunft zu erhalten;

11. sich im direkten Dialog und im internationalen Rahmen dafür einzusetzen, dass der Schutz der häufig über tausend Jahre alten armenisch-christlichen Klöster und Kirchen gewährleistet wird und der ggf. notwendige Wiederaufbau der historisch bedeutsamen religiösen Denkmäler beider Religionen angemessen unterstützt wird.

Die Berichte der Ombudsmänner der Republik Artsakh und der Republik Armenien