Förderung der rechtlichen Aufklärung und der friedlichen Lösung des Konflikts um Berg-Karabach (Republik Artsakh)

Berichte

Deutsch-Armenische Juristenvereinigung spricht im französischen Senat über die Lage in Arzach und die Rolle des Internationalen Strafgerichtshofs

4. Februar 2025

Auf Einladung von Sénatrice Marie-Do Aeschlimann hatte Dr. Gurgen Petrossian, Vorsitzender der Deutsch-Armenischen Juristenvereinigung, die Ehre, als Panelist an einer hochkarätig besetzten Diskussionsveranstaltung im französischen Senat am 4. Februar 2025 teilzunehmen. Die Konferenz widmete sich dem Thema: „Das armenische Volk und sein Recht auf Rückkehr – aber welche Grenzen für Armenien?“ Gemeinsam mit Senator:innen wie…

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DEARJV and CFTJ vor Mitgliedstaatenversammlung der IStGH

3. Dezember 2024

Heute, am 3. Dezember, hielt DEARJV-Mitglied Dr. Sarah Babaian im Namen unseres Partners Center for Truth and Justice eine Rede vor der Versammlung der Mitgliedstaaten des Internationalen Strafgerichtshofs (International Criminal Court – ICC). Ihr Appell lautete, dass die Mitgliedstaaten des ICC verpflichtet sind, eine Unterbreitung laut Artikel 14 des IStGH-Statut vorzunehmen, die den Ankläger dazu…

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Interview mit Rechtsanwalt Christian Mkhitaryan zur Situation der Geflüchteten aus Berg-Karabach auf Hraparak.am

7. November 2024

Am 8. November 2024 gab Rechtsanwalt Christian Mkhitaryan einem armenischen Magazin Hraparak.am ein Interview zur Problematik der Geflüchteten aus Berg-Karabach. Hier ist die übersetzte Version. Das Verwaltungsgericht in Kassel, Deutschland, hat eine richtungsweisende Entscheidung getroffen: Bürger aus Arzach (Bergkarabach) werden als staatenlose Person anerkannt und dürfen nicht nach Arzach zurückkehren, da ihnen durch Aserbaidschan Verfolgung…

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Bundestag-Resolution zur Unterstützung der Entwicklung einer langfristigen Friedenslösung in Bergkarabach

Bundestag: 26.11.2020

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf

1. den Zugang humanitärer Organisationen wie dem Roten Kreuz oder dem Roten Halbmond nach Bergkarabach einzufordern, diplomatisch zu be-gleiten und weiterhin für eine schnelle und angemessene Nothilfe Sorge zu tragen;

2. sich gegenüber den Konfliktparteien für die Einhaltung des Waffenstillstandes, die Einhaltung der Menschenrechte und den zügigen Austausch von Kriegsgefangenen und Gefallenen einzusetzen

3. unter Federführung der Minsk-Gruppe der OSZE gemäß den Madrider Prinzipien zeitnah an einem dauerhaft friedenssichernden Rechtsstatus der Region Bergkarabach mitzuarbeiten, der gemäß den Prinzipen der Helsinki-Schlussakte ein dauerhaft friedliches und gleichberechtigtes Miteinander der dort lebenden Menschen ermöglicht;

4. alle externen Akteure, insbesondere Russland und die Türkei aufzurufen, sich für eine solche verhandelte politische Lösung und den Erhalt des Waffenstillstands einzusetzen sowie die entsandten Friedenstruppen bzw. die Beteiligung am Zentrum zur Überwachung des Waffenstill-stands nur in den Grenzen des Mandats zur Sicherung des Waffenstill-stands einzusetzen;

5. sich für eine unabhängige Untersuchung von Kriegsverbrechen einzusetzen;

6. sich gegenüber internationalen Partnern dafür einzusetzen, dass allen Flüchtlingen und Binnenvertriebenen aus der Region Bergkarabach und den umliegenden Provinzen das Recht auf Rückkehr in ihre angestammte Heimat ermöglicht und ein Leben in Sicherheit gewährt wird;

7. durch Bildung und Aufklärung sowie die Unterstützung möglichst niedrigschwelliger zivilgesellschaftlicher Kontakte ein friedliches Zusammenleben von Armeniern und Aserbaidschanern zu fördern;

8. Armeniens Transformations- und Reformprozess weiterhin zu unterstützen;

9. zu prüfen, inwiefern die EU in der Lage ist, einen Wiederaufbaufonds für das gesamte Konfliktgebiet aufzulegen, um die zivile Infrastruktur, die im Krieg 1991-1994 und 2020 zerstört wurde, wiederherzustellen.

10. sich für die Freiheit der Religionsausübung einzusetzen und die jahrhundertealte kulturelle und religiöse Vielfalt in der Region zu schützen und für die Zukunft zu erhalten;

11. sich im direkten Dialog und im internationalen Rahmen dafür einzusetzen, dass der Schutz der häufig über tausend Jahre alten armenisch-christlichen Klöster und Kirchen gewährleistet wird und der ggf. notwendige Wiederaufbau der historisch bedeutsamen religiösen Denkmäler beider Religionen angemessen unterstützt wird.

Die Berichte der Ombudsmänner der Republik Artsakh und der Republik Armenien