Förderung der rechtlichen Aufklärung und der friedlichen Lösung des Konflikts um Berg-Karabach (Republik Artsakh)

Berichte

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verpflichtet Aserbaidschan, notwendigen Maßnahmen zu ergreifen

21. Dezember 2022

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) entschied heute, die Republik Aserbaidschan zu verpflichten, notwendige und ausreichende Maßnahmen zu unternehmen, um den Transport von schwerkranken Armeniern aus Berg-Karabach nach Armenien aufgrund der Blockade des Latschin-Korridors (einzige Landverbindung zwischen Armenien und Berg-Karabach) durch aserbaidschanische „Aktivisten“ zu gewährleisten. Ferner wurde Aserbaidschan dazu verpflichtet, auch die sichere Fortbewegung der…

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Deutsche Unternehmen, die mit Aserbaidschan zusammenarbeiten, müssen ihren Verpflichtungen aus dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz nachkommen.

20. Dezember 2022

Vor drei Tagen, am 17. Dezember 2022, während der Blockade in Arzach (Berg-Karabach) und des Völkermordes an den Armeniern in Berg-Karabach, hat der Präsident der Europäischen Kommission gemeinsam mit den Staats- und Regierungschefs aus Georgien, Aserbaidschan, Rumänien und Ungarn das MoU zur Entwicklung eines Stromkabels für das Schwarze Meer unterzeichnet.https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/statement_22_7807 Das Memorandum wies darauf hin,…

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Sowohl Armenien als auch Deutschland müssen eine Klage wegen Verletzung der Völkermordkonvention gegen Aserbaidschan vor dem Internationalen Gerichtshof einreichen. 

19. Dezember 2022

 Es ist bereits der achte Tag, an dem die armenische Bevölkerung von Arzach (Berg-Karabach) von Aserbaidschanern eingekesselt und von der Außenwelt vollständig isoliert wird. Seit dem 11. Dezember blockieren selbsternannte aserbaidschanische „Umweltaktivisten“ unter dem Vorwand, dass durch Armenier Rohstoffe in einem Bergbaugebiet illegal gewonnen werden, die einzig mögliche Lebensader Arzachs, den sogenannten Latschin-Korridor. Diese Straße…

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Bundestag-Resolution zur Unterstützung der Entwicklung einer langfristigen Friedenslösung in Bergkarabach

Bundestag: 26.11.2020

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf

1. den Zugang humanitärer Organisationen wie dem Roten Kreuz oder dem Roten Halbmond nach Bergkarabach einzufordern, diplomatisch zu be-gleiten und weiterhin für eine schnelle und angemessene Nothilfe Sorge zu tragen;

2. sich gegenüber den Konfliktparteien für die Einhaltung des Waffenstillstandes, die Einhaltung der Menschenrechte und den zügigen Austausch von Kriegsgefangenen und Gefallenen einzusetzen

3. unter Federführung der Minsk-Gruppe der OSZE gemäß den Madrider Prinzipien zeitnah an einem dauerhaft friedenssichernden Rechtsstatus der Region Bergkarabach mitzuarbeiten, der gemäß den Prinzipen der Helsinki-Schlussakte ein dauerhaft friedliches und gleichberechtigtes Miteinander der dort lebenden Menschen ermöglicht;

4. alle externen Akteure, insbesondere Russland und die Türkei aufzurufen, sich für eine solche verhandelte politische Lösung und den Erhalt des Waffenstillstands einzusetzen sowie die entsandten Friedenstruppen bzw. die Beteiligung am Zentrum zur Überwachung des Waffenstill-stands nur in den Grenzen des Mandats zur Sicherung des Waffenstill-stands einzusetzen;

5. sich für eine unabhängige Untersuchung von Kriegsverbrechen einzusetzen;

6. sich gegenüber internationalen Partnern dafür einzusetzen, dass allen Flüchtlingen und Binnenvertriebenen aus der Region Bergkarabach und den umliegenden Provinzen das Recht auf Rückkehr in ihre angestammte Heimat ermöglicht und ein Leben in Sicherheit gewährt wird;

7. durch Bildung und Aufklärung sowie die Unterstützung möglichst niedrigschwelliger zivilgesellschaftlicher Kontakte ein friedliches Zusammenleben von Armeniern und Aserbaidschanern zu fördern;

8. Armeniens Transformations- und Reformprozess weiterhin zu unterstützen;

9. zu prüfen, inwiefern die EU in der Lage ist, einen Wiederaufbaufonds für das gesamte Konfliktgebiet aufzulegen, um die zivile Infrastruktur, die im Krieg 1991-1994 und 2020 zerstört wurde, wiederherzustellen.

10. sich für die Freiheit der Religionsausübung einzusetzen und die jahrhundertealte kulturelle und religiöse Vielfalt in der Region zu schützen und für die Zukunft zu erhalten;

11. sich im direkten Dialog und im internationalen Rahmen dafür einzusetzen, dass der Schutz der häufig über tausend Jahre alten armenisch-christlichen Klöster und Kirchen gewährleistet wird und der ggf. notwendige Wiederaufbau der historisch bedeutsamen religiösen Denkmäler beider Religionen angemessen unterstützt wird.

Die Berichte der Ombudsmänner der Republik Artsakh und der Republik Armenien