Völkerrechtsverträge und Resolutionen
Resolution zur Unterstützung der Entwicklung einer langfristigen Friedenslösung in Bergkarabach
Bundestag: 26.11.2020 Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf 1. den Zugang humanitärer Organisationen wie dem Roten Kreuz oder dem Roten Halbmond nach Bergkarabach einzufordern, diplomatisch zu be-gleiten und weiterhin für eine schnelle und angemessene Nothilfe Sorge zu tragen; 2. sich gegenüber den Konfliktparteien für die Einhaltung des Waffenstillstandes, die Einhaltung der Menschenrechte und den…
CEPA Ratifiziert
Der Bundestag hat am Donnerstag, 4. April 2019, mit breiter Mehrheit bei Enthaltung der Fraktionen AfD und Die Linke für die Ratifikation des Abkommens über eine umfassende und verstärkte Partnerschaft (Comprehensive and Enhanced Partnership Agreement, CEPA) (19/7835) zwischen der Europäischen Union und Armenien gestimmt. Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses (19/9009) zugrunde. Das…
Doppelbesteuerungsabkommen
(29. Juni 2016) Das Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern und Einkommen und Vermögen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Armenien vom 29. Juni 2016 ist die Ergänzung zur der alten Fassung des Abkommens der Bundesrepublik Deutschland und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken zur Vermeidung der…
Völkermord-Resolution
Erinnerung und Gedenken an den Völkermord an den Armeniern und anderen christlichen Minderheiten in den Jahren 1915 und 1916 Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Der Deutsche Bundestag verneigt sich vor den Opfern der Vertreibungen und Massaker an den Armeniern und anderen christlichen Minderheiten des Osmanischen Reiches, die vor über hundert…
Abkommen zur Erleichterung der Visaerteilung
(31. Oktober 2013) Das Abkommen zur Erleichterung der Visaerteilung zwischen Europäischen Union und Armenien wurde am 31. Oktober 2013 unterschrieben. Das Ziel des Abkommens ist die Erleichterung der Visaerteilung an Staatsbürger Armeniens für einen geplanten Aufenthalt von höchstens 90 Tagen pro Zeitraum von 180 Tagen. Mit dem Abkommen werden die Nachweise des Reisezweckes deutlich und…
Abkommen über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt
(31. Oktober 2013) Das Abkommen über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt zwischen Europäischen Union und der Republik Armenien wurde am 31. Oktober 2013 unterzeichnet. Das Abkommen regelt das Rückübernahmeverfahren eigener Staatsangehöriger, die die geltenden Voraussetzungen für die Einreise in das Hoheitsgebiet des ersuchenden Mitgliedstaats oder die Anwesenheit oder den Aufenthalt nicht oder nicht…
Investitionsschutzabkommen
(21. Dezember 1995) Das Investitionsschutzabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Armenien wurde 21. Dezember 1995 unterzeichnet und trat am 04. August 2000 in Kraft. Nachdem das armenische Verfassungsgericht regelt durch Beschluss vom 30. August 1996 festgestellt hatte, dass Art. 4 Abs. 2 des Abkommens mit Art. 28 der armenischen Verfassung unvereinbar ist, mussten…
Erklärung über die Unabhängigkeit Armeniens
(23. August 1990) Am 21. September 1991, wurde die Republik Armenien nach der Auflösung der Sowjetunion gegründet. Die am am 23. August 1990 unterzeichnete Erklärung über die Unabhängigkeit Armeniens ist das Gründungsdokument der Republik Armenien und bildet zusammen mit der Verfassung eine Einheit, da die Verfassung Armeniens auf den Prinzipien und Zielen der Unabhängigkeitserklärung beruht.…
Deutsch-Armenische Beziehungen (2018)
Die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Armenien waren Gegenstand einer sog. kleinen Anfrage des Abgeordneten Dr. Anton Friesen und der Fraktion der AfD vom 16.03.2018. Eine entsprechende Antwort der Bundesregierung auf die insgesamt 48 Fragen folgte am 14.05.2018.
Umfassendes und erweitertes Partnerschaftsabkommen (24. November 2017)
Das umfassende und erweiterte EU-Armenien- Partnerschaftsabkommen vom 24. November 2017 unterscheidet sich von der Fassung vom November 2013 und ist daher kein Assoziierungsabkommen. Allerdings beinhaltet das Abkommen eine erweiterte politische Zusammenarbeit in diversen Bereichen wie z.B. Außen- und Sicherheitspolitik, Migration, Wirtschaft, sowie Verkehr, Energiesektor und Nukleare Sicherheit, Umwelt, Klimaschutz, Industrie- und Unternehmenspolitik, Corporate Governance, Bank-,…