(23. August 1990)

Am 21. September 1991, wurde die Republik Armenien nach der Auflösung der Sowjetunion gegründet.

Die am am 23. August 1990 unterzeichnete Erklärung über die Unabhängigkeit Armeniens ist das Gründungsdokument der Republik Armenien und bildet zusammen mit der Verfassung eine Einheit, da die Verfassung Armeniens auf den Prinzipien und Zielen der Unabhängigkeitserklärung beruht.

Die Verfassung der Republik Armenien beginnt mit dem folgenden Absatz:

„Das armenische Volk, das sich auf die in der Unabhängigkeitserklärung festgelegten Grundprinzipien und nationalen Ziele der armenischen Staatlichkeit stützt, … verabschiedet die Verfassung der Republik Armenien…“

Die Erklärung beruht auf dem gemeinsamen Beschluss des Obersten Rats der Armenischen SSR und des Nationalen Rates von Arsakh über die „Wiedervereinigung der armenischen SSR und der Bergregion von Karabach“ vom 1. Dezember 1989 mit Bezug auf die Unabhängigkeitserklärung der ersten Republik Armenien vom 28. Mai 1918