Förderung der rechtlichen Aufklärung und der friedlichen Lösung des Konflikts um Berg-Karabach (Republik Artsakh)
Berichte
Lange vermutet, nun belegt: Wie Aserbaidschan wieder einmal die demokratischen Grundprinzipien Europas aushöhlt
Die EU–Aserbaidschan-Gasvereinbarung im Lichte des Völker- und Europarechts Dr. Sarah Babaian, LL.M. Insbesondere seit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine stellt die Sicherstellung der Energieversorgung ein legitimes und dringendes Ziel der Europäischen Union dar. Wie die Deutsch-Armenische Juristenvereinigung e.V. bereits in verschiedenen Beiträgen der vergangenen Jahre analysierte, verschloss die EU allerdings im Zuge der im…
Mehr lesenDEARJV zu Gast in der juristischen Fakultät der Humboldt Universität zu Berlin
Am 13.08.2025 war die DEARJV zu Gast in der juristischen Fakultät der HU Berlin. Anlass hierfür war der zweiwöchige Studienaustausch im Rahmen des Netzwerk Ost-West, an dem Studierende der Russisch-Armenischen Universität in Yerevan und Studierende der HU Berlin teilnahmen. Insbesondere den Organisatoren dieses Austausches gilt an dieser Stelle unser Dank für die Einladung. Unsere Mitglieder…
Mehr lesenDEARJV bei der CFTJ-Konferenz 2025 in Jerewan
Vom 4. bis 6. Juni 2025 fand in Jerewan die internationale Konferenz „Crime Against Peace: Addressing the Crime of Aggression in a Changing World“ des Center for Truth and Justice (CFTJ) statt. Auch die Deutsch-Armenische Juristenvereinigung (DEARJV) war mit hochrangigen Vertreter:innen aktiv beteiligt. Dr. Sarah Babaian, Vorsitzende der DEARJV, trat am dritten Konferenztag als Panelistin…
Mehr lesenBundestag-Resolution zur Unterstützung der Entwicklung einer langfristigen Friedenslösung in Bergkarabach
Bundestag: 26.11.2020
Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf
1. den Zugang humanitärer Organisationen wie dem Roten Kreuz oder dem Roten Halbmond nach Bergkarabach einzufordern, diplomatisch zu be-gleiten und weiterhin für eine schnelle und angemessene Nothilfe Sorge zu tragen;
2. sich gegenüber den Konfliktparteien für die Einhaltung des Waffenstillstandes, die Einhaltung der Menschenrechte und den zügigen Austausch von Kriegsgefangenen und Gefallenen einzusetzen
3. unter Federführung der Minsk-Gruppe der OSZE gemäß den Madrider Prinzipien zeitnah an einem dauerhaft friedenssichernden Rechtsstatus der Region Bergkarabach mitzuarbeiten, der gemäß den Prinzipen der Helsinki-Schlussakte ein dauerhaft friedliches und gleichberechtigtes Miteinander der dort lebenden Menschen ermöglicht;
4. alle externen Akteure, insbesondere Russland und die Türkei aufzurufen, sich für eine solche verhandelte politische Lösung und den Erhalt des Waffenstillstands einzusetzen sowie die entsandten Friedenstruppen bzw. die Beteiligung am Zentrum zur Überwachung des Waffenstill-stands nur in den Grenzen des Mandats zur Sicherung des Waffenstill-stands einzusetzen;
5. sich für eine unabhängige Untersuchung von Kriegsverbrechen einzusetzen;
6. sich gegenüber internationalen Partnern dafür einzusetzen, dass allen Flüchtlingen und Binnenvertriebenen aus der Region Bergkarabach und den umliegenden Provinzen das Recht auf Rückkehr in ihre angestammte Heimat ermöglicht und ein Leben in Sicherheit gewährt wird;
7. durch Bildung und Aufklärung sowie die Unterstützung möglichst niedrigschwelliger zivilgesellschaftlicher Kontakte ein friedliches Zusammenleben von Armeniern und Aserbaidschanern zu fördern;
8. Armeniens Transformations- und Reformprozess weiterhin zu unterstützen;
9. zu prüfen, inwiefern die EU in der Lage ist, einen Wiederaufbaufonds für das gesamte Konfliktgebiet aufzulegen, um die zivile Infrastruktur, die im Krieg 1991-1994 und 2020 zerstört wurde, wiederherzustellen.
10. sich für die Freiheit der Religionsausübung einzusetzen und die jahrhundertealte kulturelle und religiöse Vielfalt in der Region zu schützen und für die Zukunft zu erhalten;
11. sich im direkten Dialog und im internationalen Rahmen dafür einzusetzen, dass der Schutz der häufig über tausend Jahre alten armenisch-christlichen Klöster und Kirchen gewährleistet wird und der ggf. notwendige Wiederaufbau der historisch bedeutsamen religiösen Denkmäler beider Religionen angemessen unterstützt wird.
Gurgen Petrossian, Sarah Babaian, Arlette Zakarian (Hrsg.)
Berg-Karabach: eine völkerrechtliche Analyse um Arzach
2022
Nomos (Verlag)
978-3-8487-8514-8 (ISBN)
2010
Nomos (Verlag)
978-3-8329-5588-5 (ISBN)
Die Berichte der Ombudsmänner der Republik Artsakh und der Republik Armenien
