Förderung der rechtlichen Aufklärung und der friedlichen Lösung des Konflikts um Berg-Karabach (Republik Artsakh)

Berichte

Stellungnahme der Deutsch-Armenischen Juristenvereinigung zur völkermörderischen Offensive der Republik Aserbaidschan gegen Berg-Karabach.

20. September 2023

Stellungnahme Seit dem gestrigen Dienstag, den 19. September 2023, greift das Militär der Republik Aserbaidschan seit 13:00 Uhr erneut Berg-Karabach entlang der gesamten Kontaktlinie mit Raketen- und Artillerieschlägen an. Die aserbaidschanische Regierung teilte mit, dass diese Angriffe lokale „Anti-Terror-Maßnahmen“ zur Gewährleistung der Sicherheit der aserbaidschanischen Soldaten seien und der Wiederherstellung der verfassungsmäßigen Ordnung dienten. Bereits…

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The Statement of the German-Armenian Lawyers’ Association on the interim observations by Rodney Dixon KC

16. August 2023

Read the Statement On August 7, 2023, Luis Moreno Ocampo, the founding prosecutor of the International Criminal Court, shared his expert opinion about Genocide against Armenians in 2023. He specifically emphasized that the Armenian population in Nagorno-Karabakh is currently enduring a form of genocide through deliberate starvation under the Article II (c) of the Genocide…

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Die Veranstaltung über Armenophobia

29. Mai 2023

Am 30.05.2023 um 17:00 Uhr CET hat das Vorstandsmitglied der Deutsch-Armenische Juristenvereinigung e.V., Rechtsanwalt Christian Mkhitaryan, einen digitalen Vortrag über die Hassrede gegen die Armenier und die daraus resultierenden Prozesse in Deutschland gehalten. Zum Event: https://www.youtube.com/watch?v=5d4usP5PZ0Q&t=3925s   Zum PDF

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Bundestag-Resolution zur Unterstützung der Entwicklung einer langfristigen Friedenslösung in Bergkarabach

Bundestag: 26.11.2020

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf

1. den Zugang humanitärer Organisationen wie dem Roten Kreuz oder dem Roten Halbmond nach Bergkarabach einzufordern, diplomatisch zu be-gleiten und weiterhin für eine schnelle und angemessene Nothilfe Sorge zu tragen;

2. sich gegenüber den Konfliktparteien für die Einhaltung des Waffenstillstandes, die Einhaltung der Menschenrechte und den zügigen Austausch von Kriegsgefangenen und Gefallenen einzusetzen

3. unter Federführung der Minsk-Gruppe der OSZE gemäß den Madrider Prinzipien zeitnah an einem dauerhaft friedenssichernden Rechtsstatus der Region Bergkarabach mitzuarbeiten, der gemäß den Prinzipen der Helsinki-Schlussakte ein dauerhaft friedliches und gleichberechtigtes Miteinander der dort lebenden Menschen ermöglicht;

4. alle externen Akteure, insbesondere Russland und die Türkei aufzurufen, sich für eine solche verhandelte politische Lösung und den Erhalt des Waffenstillstands einzusetzen sowie die entsandten Friedenstruppen bzw. die Beteiligung am Zentrum zur Überwachung des Waffenstill-stands nur in den Grenzen des Mandats zur Sicherung des Waffenstill-stands einzusetzen;

5. sich für eine unabhängige Untersuchung von Kriegsverbrechen einzusetzen;

6. sich gegenüber internationalen Partnern dafür einzusetzen, dass allen Flüchtlingen und Binnenvertriebenen aus der Region Bergkarabach und den umliegenden Provinzen das Recht auf Rückkehr in ihre angestammte Heimat ermöglicht und ein Leben in Sicherheit gewährt wird;

7. durch Bildung und Aufklärung sowie die Unterstützung möglichst niedrigschwelliger zivilgesellschaftlicher Kontakte ein friedliches Zusammenleben von Armeniern und Aserbaidschanern zu fördern;

8. Armeniens Transformations- und Reformprozess weiterhin zu unterstützen;

9. zu prüfen, inwiefern die EU in der Lage ist, einen Wiederaufbaufonds für das gesamte Konfliktgebiet aufzulegen, um die zivile Infrastruktur, die im Krieg 1991-1994 und 2020 zerstört wurde, wiederherzustellen.

10. sich für die Freiheit der Religionsausübung einzusetzen und die jahrhundertealte kulturelle und religiöse Vielfalt in der Region zu schützen und für die Zukunft zu erhalten;

11. sich im direkten Dialog und im internationalen Rahmen dafür einzusetzen, dass der Schutz der häufig über tausend Jahre alten armenisch-christlichen Klöster und Kirchen gewährleistet wird und der ggf. notwendige Wiederaufbau der historisch bedeutsamen religiösen Denkmäler beider Religionen angemessen unterstützt wird.

Die Berichte der Ombudsmänner der Republik Artsakh und der Republik Armenien