Kriegsfolgenbericht 11.03.2021

Es ist nun genau vier Monate her, dass die trilaterale Erklärung am 9.-10. November 2020 zwischen Armenien, Aserbaidschan und Russland unterzeichnet wurde und die kriegerischen Kampfhandlungen einzustellen versuchte. Jedoch sind die folgenden Themen weiterhin hoch aktuell:

1. Kriegsgefangene und Geiseln: Nach Schätzungen befinden sich über zum jetzigen Zeitpunkt weit mehr als 200 armenische Zivilisten und Kriegsgefangenen in aserbaidschanischer Gefangenschaft. Laut dem uns zur Verfügung stehenden Videomaterialien und Berichten werden die armenischen Kriegsgefangenen körperlich und geistig gefoltert und unmenschlich misshandelt. Ein Austausch von Kriegsgefangenen, Geiseln und anderen festgenommenen Personen sollte gemäß der Erklärung vom 9. November 2020 erfolgen, jedoch kam Aserbaidschaner dieser Verpflichtung bis heute nicht nach. Es wurden lediglich 69 armenische Kriegsgefangene und Zivilisten repatriiert.

 29.10.2020 – 1 Zivilist

04.12.2020 – 2 Zivilisten

09.12.2020 – 3 Zivilisten

11.12.2020 – 3 Zivilisten

14.12.2020 – 44 Kriegsgefangenen und Zivilisten

15.12.2020 – 1 Zivilist

28.12.2020 – 4 Zivilisten

28.01.2021 – 5 Kriegsgefangenen und Zivilisten

09.02.2021 – 5 Kriegsgefangenen

10.03.2021 – 1 Zivilist

Am 16.12.2020 wurden 64 armenische Soldaten in Aserbaidschan gefangen genommen (ca. 8 von ihnen wurden am 28.01.2021 und am 9.02.2021 zurückgeführt). In dem Schreiben an den UN Generalsekretär v. 28.12.2020 legt der Außenminister der Republik Aserbaidschan dar, dass es sich bei diesen Gefangenen um keine Kriegsgefangenen im „klassischen“ Sinne handelt, sondern um Terroristen, die im Rahmen der Anti-Terroroperation durch aserbaidschanische Streitkräfte festgenommen wurden. In der Praxis des humanitären Völkerrechts führt bereits ein kurzfristiges Scharmützel zwischen den Parteien zu einem internationalen bewaffneten Konflikt, wodurch die Genfer Abkommen Anwendung finden. Aserbaidschan verfolgt hierbei das Ziel, durch die Einstufung der armenischen Soldaten als Terroristen, diese einer konstruierten strafrechtlichen Verurteilung in Aserbaidschan zuzuführen und damit die Repatriierung nach Hause zu verhindern, wodurch Repressalien gegen die armenische Bevölkerung der Republik Artsakh ausgeübt wird, eine allgemeine Angst unter die Bevölkerung gebracht wird, wodurch unter anderem auch der Militärdienst in der Republik Artsakh verweigert wird, um einem ähnlichen Schicksal im Fall einer Gefangennahme durch aserbaidschanische Streitkräfte zu entgehen und zudem diplomatischen und politischen Druck von außen und von innen auf die Republik Artsakh und die Republik Armenien auszuüben und aufzubauen, um gesellschaftliche Unruhen zu provozieren und die Gesamtsituation in Berg-Karabach und Armenien in Schieflage zu bringen.

Neben den Kriegsgefangenen, die nach dem 9. November 2020, somit nach der Erklärung zur sofortigen Beendigung der Krieges gefangen genommen wurden, wurden auch Zivilisten beim Einreisen von Armenien in die Republik Artsakh durch aserbaidschanische Streitkräfte entführt. Aserbaidschan hat das internationale Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Entführen unterschrieben, jedoch bis jetzt nicht ratifiziert. Die Republik Aserbaidschan liefert keine Informationen über die Personen, die sich derzeit in aserbaidschanischer Gefangenschaft befinden.

Am 18.01.2020 wurde die Leiche einer der armenischen Geiseln in der Region von Hadrut, welche nun unter aserbaidschanischer Kontrolle steht, aufgefunden. Über die grausamen Tötungen der Zivilisten durch die aserbaidschanischen Streitkräfte wurde mehrmals berichtet (insgesamt bestätigte Fälle am 28.01.2021 - 31).

Um weitere Hinrichtungen, Morde und Folter zu vermeiden, muss die Bundesregierung endlich einmal Druck auf die Republik Aserbaidschan ausüben, um eine zeitnahe Rückführung von Kriegsgefangenen und Zivilisten aus Aserbaidschan mit zu bewirken.

 

2. Kriegsverbrechen: Die Deutsch-Armenische Juristenvereinigung e.V. hat mehr als 30 Video- und Fotomaterialien zu verschiedenen, durch Aserbaidschan begangene Kriegsverbrechen, in diversen sozialen Netzwerken gefunden und ausgewertet. In diesem Rahmen wurde unsererseits eine Strafanzeige beim Generalbundesanwalt in Karlsruhe erstattet und mehrfach erweitert bzw. ergänzt. Die Videomaterialien, die ausgewertet und analysiert wurden, beinhalten vorsätzliche Tötungen der Kriegsverletzten (hors de combat), Hinrichtungen der Kriegsgefangenen und Zivilisten, Folter, unmenschliche Behandlung, Erniedrigungen und Enthauptungen nach dem Völkerstrafgesetzbuch. Am 28.12.2020 hat der Ombudsmann der Republik Armenien weitere Materialien beim Generalbundesanwalt in Karlsruhe und Eurojust Genocide Network

Weitere hunderte Video- und Fotomaterialien in den Telegram- und Tik-Tok-Kanälen wurden bereits gesichert und werden aktuell ausgewertet.

Die deutsche Justiz hat bisher eine vorzeigbare Erfahrung mit der Bestrafung von Kriegsverbrechen nach dem Weltrechtsprinzip gesammelt. Am 28.01.2021 hat der BGH bestätigt, dass einer Strafverfolgung des Angeklagten in Deutschland bei Anwendung der Regeln des Völkerrechts nicht das Verfahrenshindernis der Immunität eines staatlichen Funktionsträgers entgegensteht. Am 24.02.2021 wurde der ehemalige Funktionär des syrischen Generalgeheimdienstes vom OLG Koblenz wegen Folter als Verbrechen gegen die Menschlichkeit verurteilt. Der Deutsche Bundestag hat sich mehrfach gegen die internationale Straflosigkeit ausgesprochen. Auch in Bezug auf den Berg-Karabach-Krieg hat der Deutsche Bundestag ausdrücklich eine unabhängige Untersuchung von Kriegsverbrechen gefordert.

Wegen fehlender internationaler Instrumente zur Bestrafung von Kriegsverbrechern (ad hoc Tribunalen, Nichtratifikation des Römischen Statuts), müssen diese von den deutschen Strafverfolgungsbehörden nach dem Weltrechtsprinzip untersucht und ermittelt werden und bei Anwesenheit des Verdächtigen in der Europäischen Union müssen geeignete Maßnahmen für eine Strafverfolgung und eine mögliche Verurteilung ergriffen werden.

 

3. Hassrede: Die Kriegsverbrechen der aserbaidschanischen Streitkräfte und anderen Involvierten auf aserbaidschanischer Seite haben außer politischen Zielen ihren Ursprung in der Armenophobie, im Armenierhass, die sowohl in der aserbaidschanischen Gesellschaft als auch in der politischen Elite tief verwurzelt ist. Rassismus, Xenophobie und Hass gegenüber ArmenierInnen sind durch staatlich geförderte Propaganda wichtiger Bestandteil der innen- und außenpolitischen Agenda des Landes. Dies wurde auch durch das EKRI und das EGMR-Urteil bestätigt. Noch vor dem Krieg versammelte sich die aserbaidschanische Gemeinde Nürnberg auf dem ehemaligen Reichsparteitagsgelände der NSDAP in Nürnberg und drehte dort ein Video am 26.07.2020, indem zum Krieg aufgerufen wurde: „Wenn ihr mutig seid, wir sind bereit überall auf der Welt, sagt uns den Ort, von Karabach bis Alaska, wo ihr wollt, wir werden uns sammeln und wir werden Männer, wir werden kämpfen wie Männer und wir werden sterben wie Männer“. Während des Krieges sagte der Präsident der Republik Aserbaidschan „Jetzt haben wir gezeigt, wer wer ist. Wir vertreiben sie wie Hunde!“. Nach dem Krieg gibt Aserbaidschan offizielle Briefmarken heraus „Berg-Karabach wird von Armeniern chemisch gereinigt“. Fast in jedem Interview verbreitet das Staatsoberhaupt der Republik Aserbaidschan Armenierhass. Am 05.03.2021 sagte der Präsident „Wir werden alle unsere Ziele so erreichen, wie wir sie aus unserem Land vertreiben“.

Anhand der Beispiele des Hetzblattes „Der Stürmer“ und „Radio Machete“ ist es besonders gefährlich, die Rhetorik des Hasses gegenüber ArmenierInnen durch die aserbaidschanischen Politiker in Aserbaidschan zu dulden. Diese Rhetorik ist die Ursache der Verbrechen der aserbaidschanischen Streitkräfte. Insbesondere die Bundesrepublik sollte die Reden des Präsidenten der Republik Aserbaidschan am härtesten kritisieren.

 

4. Kulturgüter: Seit Beginn des Krieges wurden armenische Kulturgüter ins Visier genommen. Die armenische Kathedrale in der Stadt Shushi wurde zweimal durch gezielte Bombenangriffe zerstört. Die Deutsch-Armenische Juristenvereinigung e.V. hat mehrere Beweise dafür, wie die anderen armenischen Kirchen, Denkmale, Grabsteine und andere unter aserbaidschanischer Kontrolle beschädigt und zerstört werden. In Berg-Karabach gibt es über 80 armenische Kirchen, die bedroht sind. In diesem Rahmen wurde bereits an die UNESCO und BLUE SHIELD International appelliert. Allerdings wurde den UNESCO-Vertretern seitens Aserbaidschan nicht erlaubt, die Kirchen vor Ort zu besuchen.

Um den Vandalismus und die Zerstörung des kulturellen und des religiösen Erbes zu verhindern, muss die Bundesregierung die Handlungen der Republik Aserbaidschan auf das Schärfste verurteilen und auf besonderen Schutz dieses Erbes drängen.

 

5. Kriegsverletzte und Vertriebenen: Die Republik Armenien ist weder wirtschaftlich noch physisch in der Lage, eine adäquate Fürsorge für eine so große Anzahl an Kriegsverletzten und Vertriebenen, insbesondere in der jetzigen Pandemie-Situation, zu gewährleisten. Armenien steht aktuell vor einem wirtschaftlichen und physischen Zusammenbruch und benötigt daher starke humanitäre Hilfe in diesen Bereichen. Über 000 junge Menschen (18-20 Jahre alt) wurden infolge des zerstörenden Krieges des 21. Jahrhunderts körperlich verletzt und genau so viele leiden unter psychischen Problemen.

Die Häuser der ArmenierInnen wurden gezielt bombardiert und zerstört, die Gebiete fielen unter aserbaidschanische Kontrolle, so dass sie nicht mehr zurückkehren können. Aufgrund der am 9. November 2020 veröffentlichten Erklärung wurden zwar die kriegerischen Handlungen eingestellt,

jedoch musste die Republik Artsakh 80 % des ursprünglichen Gebietes an Aserbaidschan abtreten. Folglich stellt sich die eklatant wichtige Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen geflüchtete ArmenierInnen in diese jetzt zum Teil an Aserbaidschan abgetretenen Gebiete zurückkehren sollen, wenn ihnen keine Sicherheit in eben diesen Territorien gewährleistet werden kann. Insgesamt handelt es sich ca. um 80.000 Menschen, die wegen des Krieges geflohene sind.

Um die weitere Flüchtlingswelle zu verhindern, ist die Bundesregierung aufgefordert, der Bevölkerung in Berg-Karabach humanitäre Hilfe zu leisten.