Mediation in Deutschland und Armenien
Dr. Sarah Babaian, LL.M.
In Deutschland ist am 26. Juli 2012 erstmalig das Mediationsgesetz in Kraft getreten. Danach stellt eine Mediation ein Vermittlungsverfahren zur konstruktiven Konfliktlösung dar, in der ein Mediator, als unabhängiger und unparteiischer Dritter, durch die Analyse der Konflikte mit allen beteiligten Parteien eine realistische und akzeptable Lösung generiert. Während das Gesetz auf eine detaillierte Verfahrensordnung verzichtet, legt die Rechtsverordnung zur Aus- und Fortbildung von zertifizierten Mediatoren nähere Bestimmungen und Anforderungen fest. Die Mediation ist nicht obligatorisch, wobei das Gesetz in den einzelnen Verfahrensordnungen (z.B. die Zivilprozessordnung) verlangt, dass die Parteien vor Klageerhebung darlegen, ob eine außergerichtliche Streitbeilegung in Frage käme. Laut eines Berichtes der Bundesregierung wird die Mediation jedoch nach wie vor nicht ausreichend als außergerichtliches Streitbeilegungsmittel genutzt.
In Armenien wurde das Mediationssystem erst 2015 eingeführt, woraufhin einige Mediationsgesetze erlassen wurden, die u.a. eine gerichtliche Informationspflicht zur möglichen Ausübung einer Mediation festlegen und Anreize bieten, indem die ersten 4 Stunden kostenlos sind und die Parteien die Hälfte der gezahlten Gerichtsgebühren bei erfolgreicher Durchführung einer Mediation erstattet bekommen. Weder letztere Anreize noch die Gründung des Mediationsverbandes 2016 konnten der Mediation zu mehr Bekanntheit verhelfen, so dass diese kein erfolgreiches Mittel zur außergerichtlichen Streitbeilegung darstellt. Im Rahmen eines vom Europarat initiierten Projektes wurde ein neues Mediationsgesetz ausgearbeitet, das derzeit im Parlament diskutiert wird; dieses sieht neben der Förderung der Mediation vor allem eine Obligation der Durchführung von Mediationsverfahren für familienrechtliche Fälle vor.