Heute haben die EU und Aserbaidschan ein Memorandum über mehr Erdgaslieferungen unterzeichnet.

Gleichzeitig bereitet die EU-Kommission eine Richtlinie vor, um große Unternehmen für Menschenrechtsverletzungen in ihren Lieferketten haftbar zu machen.

Gemäß der künftigen Richtlinie können Personen, die innerhalb der Lieferketten Menschenrechtsverletzungen erlitten haben, EU-Unternehmen verklagen, weil sie von diesen Menschenrechtsverletzungen profitiert haben. In Deutschland ist es bereits Realität, das Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz (LkSG) tritt ab 2023 in Kraft und große Unternehmen mit 3000 Mitarbeitern müssen alles tun, um Menschenrechtsverletzungen in ihrer Lieferkette zu verhindern. Beispielsweise müssen sie gemäß § 8 LkSG einen Beschwerdemechanismus einrichten, um es Menschen zu ermöglichen, Menschenrechtsverletzungen zu melden.

Nach der Meldung müssen die Unternehmen alles tun, um die Situation zu lösen oder abzumildern, wenn der Verstoß so schwerwiegend ist, dass er nicht behoben werden kann, müssen sich die großen Unternehmen aus der Lieferkette zurückziehen.

Wenn das interne Beschwerdeverfahren nicht ausreicht, hat das Opfer der Menschenrechtsverletzungen durch eine NGO die Möglichkeit, in Deutschland nach § 11 I LkSG gerichtlich geltend zu machen, dass seine Menschenrechte verletzt wurden.

Zur Erinnerung: Socar ist das staatliche Energieunternehmen der Republik Aserbaidschan, Socar unterstützt die staatliche Politik der Vertreibung der Armenier aus Berg-Karabach. Socar unterstützte den Angriffskrieg gegen die Armenier.

§ 2 II Nr. 10 LkSG sieht ein Verbot der widerrechtlichen Zwangsräumung (…) vor.

Es kann nicht sein, dass die EU-Kommission, die sich einerseits für Menschenrechte in der Lieferkette einsetzt, andererseits mit den totalitären Regimen kooperiert.