-𝐴𝑛𝑖 𝑅𝑠ℎ𝑡𝑢𝑛𝑦𝑎𝑛-

„Fordert das Stimmrecht, denn über das Stimmrecht geht der Weg der Selbstständigkeit und Ebenbürtigkeit, zur Freiheit und zum Glück der Frau.“

Zitat von Hedwig Dohm, Schriftstellerin und Frauenrechtlerin, 1873

Am 12. November 1918 kündigt der Rat der Volksbeauftragten eine Wahlrechtsreform in Deutschland an. Hiernach haben zu den Männern ab 20 Jahren nun auch Frauen desgleichen Alters eine Wahlberechtigung erhalten. Es ist die Geburtsstunde des Frauenwahlrechts in Deutschland, eine der wichtigsten Forderungen der Frauenbewegung ist erfüllt.

Am 30. November 1918 tritt das Reichswahlgesetz mit dem allgemeinen aktiven und passiven Wahlrecht für Frauen in Kraft. Marie Juchacz sprach am 19. Februar 1919 als erste Frau in einem deutschen Parlament.

Armenien erklärte seine Unabhängigkeit am 28. Mai 1918. Gleichzeitig führte es wenige Monate vor Deutschland das aktive und passive Wahlrecht für Frauen ab 25 Jahren ein.
Mit dem Eintritt in die Sowjetrepublik am 29. November 1920 war Armenien eine Unionsrepublik. Zu dieser Zeit gab es Ernennungen der armenischen Frauen in den armenischen Obersten Sowjet und den Obersten Sowjet der UdSSR, welches das höchste Legislativorgan der Sowjetunion war.
Am 21. September 1991 hat sich die Republik Armenien in einem Referendum mit fast 99% Zustimmung zum Austritt der Sowjetunion entschlossen. Bei den anschießenden Parlamentswahlen wurden Frauen in das nationale Parlament gewählt.

In Armenien werden Stand 2019 ca. 23,5% der Parlamentssitze von Frauen belegt. In Deutschland sind es ca. 31,6% der Parlamentssitze.