-𝑀𝑎𝑥 𝐹. 𝐵𝑒𝑟𝑔𝑚𝑎𝑛𝑛-

Im Februar 2022 leitete die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland ein. Der Grund: Die nicht fristgerechte Umsetzung der EU-Whistleblowing-Richtlinie (2019/1937) zum 17.12.2021. Nach einem ersten gescheiterten Entwurf des „Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen […]“ – Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG-E) – im vergangenen Jahr, brachte das BMJ im April einen neuen Entwurf auf den Weg. Ziel des HinSchG ist es, Personen vor Repressalien zu schützen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Gesetzesverstöße erlangen und diese an eine Meldestelle herantragen. Da sich Unternehmen und Behörden im Anwendungsbereich des voraussichtlich im Herbst in Kraft tretenen Gesetzes befinden werden, bleiben insbesondere dessen Auswirkungen auf die Korruptionsbekämpfung abzuwarten.