Wir haben mehrere Videos in aserbaidschanischen Telegrammkanälen identifiziert, in denen die aserbaidschanischen Einheiten, nachdem sie Stellungen auf armenischem Territorium einnahmen, Leichen von armenischen Soldaten aufzeichneten. Erschütternd ist insbesondere, dass in den Videos zwei Frauenkörper zu sehen sind, die besonders verstümmelt wurden.

Eine Armenierin wurde entblößt und ihre abgetrennten Gliedmaßen in ihren Mund gesteckt.

Das Auge wurde herausgeschnitten, an deren Stelle ein Stein hineingesetzt und YASMA auf den nackten Körper geschrieben. Die Frau hatte ferner mehrere Schusswunden.

Eine weitere Leiche einer Armenieren in anderer Stellung wurde ebenfalls völlig entkleidet. Es drängt sich auf, dass an den Frauen, entweder im lebendigen oder gar im getöteten Zustand, Sexualverbrechen begangen wurden.

Aufgrund der Beweislage, ist davon auszugehen, dass es sich bei den Tätern um die aserbaidschanische Spezialeinheit YASMA handelt, welche bereits im Jahr 2020 zahlreiche Kriegsverbrechen gegen ArmenierInnen begangen hat. Die Verstümmelung stellt nach § 8 I Nr. 9 VStGB ein Kriegsverbrechen dar.

Schon in einem ähnlichen Fall hat der BGH folgende Schlussfolgerungen getroffen:

„Die nach § 8 Abs. 1 Nr. 9 VStGB strafbewehrte schwerwiegende entwürdigende oder erniedrigende Behandlung einer nach dem humanitären Völkerrecht zu schützenden Person erfasst auch Verstorbene; die Vorschrift dient insoweit dem Schutz der Totenehre bzw. der über den Tod hinaus fortwirkenden Würde des Menschen“

Eine Strafanzeige nach dem Weltrechtsprinzip folgt in Kürze