Aserbaidschan verstößt erneut gegen das humanitäre Völkerrecht
Im Rahmen seiner jüngsten Aggression gegen die Republik Armenien verstößt die Republik Aserbaidschan gegen das humanitäre Völkerrecht, indem die aserbaidschanischen Streitkräfte Zivilsiedlungen in Armenien bombardierten.
Vom 13. bis 14. September 2022 wurden die Zivilbevölkerung und Zivilsiedlungen in den Provinzen Syunik, Gegharkunik und Vayots Dzor von den aserbaidschanischen Streitkräften wahllos beschossen.
In der Provinz Gegharkunik wurden die Dörfer Sotk, Verin Shorzha, Norabak, Kut, Azat, Airk, Tretuk und Kutakan angegriffen. In Sotk, Norabak, Kutakan, Kut, Airk wurden Häuser und Viehfarmen angegriffen, sowie Autos zerstört. Berichten zufolge wurden allein in Sotk 55-60 Häuser beschädigt.
In der Stadt Jermuk, die sich in der Provinz Vayots Dzor befindet, wurden die zivilen Infrastrukturen ebenso angegriffen.
In den Siedlungen Verishen, Akner und der Stadt Goris der Provinz Syunik resultierten die aserbaidschanischen Angriffe in Beschädigung von Wohnhäusern.
Zivile Objekte dürfen laut Art. 52 Abs. 1 S. 1 GA ZP I nicht angegriffen werden, denn die Angriffe sind nach Art. 52 Abs. 2 S. 1 GA ZP I auf militärische Ziele zu beschränken. Die Städte, Gemeinden, Dörfer, Wohngebiete, Wohnungen, Gebäuden und Häuser sind prima facie zivile Objekte. Das Verbot des Bombardements und Angriffes von zivilen Objekten hat auch eine unantastbare völkergewohnheitsrechtliche Geltung.
Darüber hinaus verstoßt das Bombardement der zivilen Objekte gegen das grundlegende Unterscheidungsgebot (Art. 48 GA ZP I) und gegen das Verbot von unterschiedslosen Angriffen (Art. 51 Abs. 4 lit. a) GA ZP I).
Das Bombardement der zivilen Objekte in den Provinzen Armeniens ist als eine Verletzung des humanitären Völkerrechts seitens der Republik Aserbaidschan zu verurteilen.