Vor drei Tagen, am 17. Dezember 2022, während der Blockade in Arzach (Berg-Karabach) und des Völkermordes an den Armeniern in Berg-Karabach, hat der Präsident der Europäischen Kommission gemeinsam mit den Staats- und Regierungschefs aus Georgien, Aserbaidschan, Rumänien und Ungarn das MoU zur Entwicklung eines Stromkabels für das Schwarze Meer unterzeichnet.
https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/statement_22_7807

Das Memorandum wies darauf hin, dass das Stromkabel am Schwarzen Meer ein neuer Übertragungsweg voller Möglichkeiten sei. Bereits am 18. Juli 2022 bezeichnete Frau Ursula von der Leyen Aserbaidschan als strategischen Partner.

https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/IP_22_4550

Unabhängig davon, wie die Europäische Kommission Aserbaidschan nennt, tritt das Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz in Deutschland am 1. Januar 2023 in Kraft. Das bedeutet, dass deutsche Unternehmen nicht von Menschenrechtsverletzungen profitieren dürfen. Sie müssen entsprechend analysieren, wie menschenrechtliche Risiken im Beschaffungsland auftreten können und entsprechend präventive Maßnahmen vornehmen. Wenn das Unternehmen diese vorbeugenden Maßnahmen nicht umsetzt und eine Menschenrechtsverletzung vorliegt, muss das Unternehmen eine Wiedergutmachung leisten oder als ultima ratio von der Lieferung zurücktreten. Darüber hinaus muss das Unternehmen seine Verpflichtungen dokumentieren und darüber berichten. Laut Gesetz muss das Unternehmen über einen öffentlich zugänglichen Beschwerdekanal verfügen, was bedeuten würde, dass Meldungen über Risiken und Menschenrechtsverletzungen vom Unternehmen bearbeitet werden müssen.

Unternimmt das Unternehmen nichts dagegen, kann das Unternehmen vom BAFA (Aufsichtsbehörde) sanktioniert werden. Viele DAX-Unternehmen unterhalten Geschäftsbeziehungen zu Aserbaidschan. Der Völkermord an den Armeniern in Berg-Karabach muss den Unternehmen gemeldet werden, da sie indirekt vom Völkermord profitieren können.

Als Beispiel ist hier der E.ON-Konzern zu nennen, der seit 2013 Gaslieferungen aus Aserbaidschan bekommt.
https://azertag.az/de/xeber/EON_sichert_sich_langfristig_Zugang_zu_Gas_aus_Aserbaidschan-127225

Ein Beschwerdemechanismus hat der Konzern bereits implementiert.
https://eon-wb.compliancesolutions.com/

E.ON muss darüber informiert werden, dass der Völkermord an den Armeniern durch die staatliche Energiegesellschaft der Republik Aserbaidschan SOCAR unterstützt wird. Jegliche Zusammenarbeit mit Unternehmen aus Aserbaidschan, die zum Genozid beitragen, muss beendet werden.