Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) entschied heute, die Republik Aserbaidschan zu verpflichten, notwendige und ausreichende Maßnahmen zu unternehmen, um den Transport von schwerkranken Armeniern aus Berg-Karabach nach Armenien aufgrund der Blockade des Latschin-Korridors (einzige Landverbindung zwischen Armenien und Berg-Karabach) durch aserbaidschanische „Aktivisten“ zu gewährleisten. Ferner wurde Aserbaidschan dazu verpflichtet, auch die sichere Fortbewegung der durch die aserbaidschanische Blockade festgesetzten Armenier, die nun seit 10 Tagen obdachlos auf der Straße verharren müssen, zu gewährleisten.