Stellungnahme der Deutsch-Armenischen Juristenvereinigung zur völkermörderischen Offensive der Republik Aserbaidschan gegen Berg-Karabach.
Seit dem gestrigen Dienstag, den 19. September 2023, greift das Militär der Republik Aserbaidschan seit 13:00 Uhr erneut Berg-Karabach entlang der gesamten Kontaktlinie mit Raketen- und Artillerieschlägen an. Die aserbaidschanische Regierung teilte mit, dass diese Angriffe lokale „Anti-Terror-Maßnahmen“ zur Gewährleistung der Sicherheit der aserbaidschanischen Soldaten seien und der Wiederherstellung der verfassungsmäßigen Ordnung dienten.
Bereits im Jahr 2020 hat die Republik Aserbaidschan mit dieser falsifizierten Indoktrination ihren Angriffskrieg gerechtfertigt, und versucht nun unter ständiger Verwendung armenophober Propaganda diesen weiteren Bruch des Völkerrechts zu der finalen Säuberung der armenischen Bevölkerung in Berg-Karabach zu nutzen. Dieses völkerrechtswidrige Handeln Aserbaidschans zeichnet sich durch eine lang vorbereitete ethnische Säuberungsaktion ab, die mit dem rechtswidrigen Angriffskrieg vor fast 3 Jahren begann, und ihren Höhepunkt in der seit nunmehr fast neun-monatigen rechtswidrigen und vom Internationalen Gerichtshof geahndeten Blockade des Latchin-Korridors findet. Diese dient buchstäblich dem „Aushungern“ der Bevölkerung auf jeder notwendigen Ebene.
Ihnen, als internationale Entscheidungsträger auf höchster Ebene, muss bewusst sein, dass die vorsätzliche Verweigerung des Zugangs zu Grundbedürfnissen und die damit einhergehenden Körperverletzungen bzw. das „Aushungern“ als Mittel, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören, den Völkermordtatbestand nach Art. 2 der UN-Völkermordkonvention vom 9. Dezember 1948 als auch den Tatbestand des Verbrechens gegen die Menschlichkeit nach § 7 Abs. 1 VStGB erfüllt. Viel schlimmer jedoch: Das Nichteingreifen der internationalen Staatengemeinschaft bzw. der Vertragsmitglieder der Völkermordkonvention macht Sie zu Mitschuldigen an dem erneuten Genozid des armenischen Volkes.
Zu diesem Zeitpunkt und nach aktuellem Kenntnisstand sind nach Bombardierungen von zivilen Siedlungen und Wohngebäuden mindestens 38 Tote, darunter ein Kind, sowie 200 verletzte Zivilisten, darunter 11 Kinder, zu verzeichnen. Zudem ist die Telekommunikationsinfrastruktur in der Absicht der völligen Isolation seitens Aserbaidschan unterbrochen.
Mittels der erneuten völkerrechtswidrigen Militäroffensive gegen die Zivilbevölkerung und gegen zivile Siedlungen setzt Aserbaidschan seine kriegerische Intention der Vollendung des Völkermordes an den in Berg-Karabach lebenden Armenier fort. Die „humanitären Korridore“, die geöffnet werden, dienen des Weiteren der Vertreibungs- und Vernichtungspolitik Aserbaidschans, denn es gilt den Boden von Armeniern zu säubern.
- Wir appellieren abermals an die internationalen Entscheidungsträger der Welt, entschieden gegen die Fortführung dieses Völkermordes, der Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen, begangen durch die Republik Aserbaidschan, vorzugehen und diese ausdrücklich und scharf zu verurteilen.
- Wir appellieren erneut an die internationalen Entscheidungsträger der Welt, die autokratische Regierung Aserbaidschans zu verpflichten, den ethnischen Säuberungsaktionen ein Ende zu setzen und die damit einhergehende sofortige Beendigung der rechtswidrigen Kriegsaktionen zu erzwingen.
- Wir appellieren erneut an die internationalen Entscheidungsträger der Welt, nicht zu Mittätern eines weiteren Genozids an den Armeniern zu werden, sondern Ihren internationalen Verpflichtungen zum Schutz von Menschenrechten nachzukommen und die terroristisch ambitionierte aserbaidschanische Regierung sofortigen Sanktionen auf allen Ebenen zu unterwerfen.
Autokraten, Völkermörder und Kriegsverbrecher dürfen weder Handlungspartner noch politische Verbündete sein.