Dr. Gurgen Petrossian, LL.M.

Wissenschaftlicher Aufsatz aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Jura-Strafrecht

Bei der Bestrafung von Delikten bestand bezuglich des „ob“ schon immer Einigkeit unter den modernen Völkern und Staaten, da alles andere eine Abdriftung in die Anarchie bedeuten würde.

Lediglich in der Form unterschieden sich die Strafrechtssysteme, da basierend auf dem Prinzip der Staatssouveranität jeder Staat entsprechend seinem Gewohnheitsrecht und der politischen und gesellschaftlichen Situation selbst über die grundlegenden Fragen des materiellen Strafrechts und des Strafprozessrechts zu entscheiden hatte. In der folgenden Analyse wird der Unterschied der Tatbestände des Tötungsdelikts in den Rechtssystemen der Republik Frankreich einerseits und der Republik Armenien andererseits, untersucht und interpretiert. Schon auf den ersten Blick ist ein Kontrast erkennbar: Frankreich als einer der Symbole der bürgerlichen Demokratie wird einem jungen Nachfolgestaat der UdSSR (Armenien) der erst seit ca. 24 Jahren seine Unabhangigkeit erklarte, gegenübergestellt. In der folgenden Arbeit wird die Entwicklung der Tatbestande des Mordes und des Totschlags und deren Bestrafung in den Rechtssystemen der beiden Staaten betrachtet.