Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz
-𝐷𝑟. 𝐺𝑢𝑟𝑔𝑒𝑛 𝑃𝑒𝑡𝑟𝑜𝑠𝑠𝑖𝑎𝑛-
Ab 2023 tritt das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz in Kraft. Die großen deutschen Unternehmen werden gesetzlich verpflichtet werden, die Menschenrechts- und Umweltrisiken in ihrer Lieferkette durch bestimmte Unternehmensprozesse zu minimieren.
Die armenischen Unternehmen, die für deutsche Konzerne produzieren, müssen daher sowohl in ihrer Produktion als auch in ihrer Lieferkette menschenrechtliche Mindeststandards einhalten. Dazu gehört beispielsweise, dass in armenischen Produktionsstätten keine Diskriminierung, Zwangs- oder Kinderarbeit, Sklaverei, Folter oder die Verweigerung eines angemessenen Lohns und andere Menschenrechtsverletzungen stattfinden. Ansonsten sind die deutschen Konzerne verpflichtet, keine Geschäfte mit armenischen Unternehmen zu machen. Alle Industrien und Dienstleistungen, die für deutsche Konzerne produzieren, sind von dem Gesetz betroffen.