Juristische Auswertung der bewaffneten Auseinandersetzung zwischen Armenien und Aserbaidschan vom 12. bis 16. Juli 2020
Deutsch-Armenische Juristenvereinigung e.V.
Die Deutsch-Armenische Juristenvereinigung e.V. ist ein gemeinnütziger Verein, der sich u.a. zur Förderung des rechtswissenschaftlichen Austausches über juristischen Fragen mit deutsch-armenischen Bezug, zur Förderung der Zusammenarbeit deutscher und armenischer Juristen, zur Förderung des Andenkens sowie der juristischen Ausarbeitung des Völkermordes an den Armeniern, zur Förderung der rechtlichen Aufklärung und friedlichen Lösung des Konflikts um Berg-Karabach und zur Förderung der Präsenz von Rechtsfragen mit armenischen Bezug auf nationaler und internationaler Ebene als Ziel gesetzt hat. Der Verein wurde 2017 in Nürnberg gegründet.
Die Deutsch-Armenische Juristenvereinigung e.V. ist zutiefst besorgt über den bewaffneten Konflikt zwischen der Republik Aserbaidschan und der Republik Armenien. Der Verein teilt die Ansicht, dass es keine Alternative zu friedlichen Verhandlungen gibt und jeder Versuch, den Konflikt mit militärischen Mitteln zu lösen, scheitern wird.
Der vorliegende Bericht bewertet die Verstöße gegen das Völkerrecht und das deutsche Strafrecht, die im Rahmen des bewaffneten Konflikts vom 12. bis 16. Juli 2020 begangen wurden.
Der Bericht beinhaltet die folgenden Punkten:
I: Überblick
II: Aggression gegen die Republik Armenien als völkerrechtswidrige Handlung
III: Zielgerichtete Bombardierung der armenischen Zivilbevölkerung und ziviler Objekte als Verletzung des internationalen humanitären Rechts und als Kriegsverbrechen
IV: Drohung der Bombardierung des Atomkraftwerks der Republik Armenien als völkerrechtswidrige Handlung
V: Armenophobie: Antiarmenische Hassrhetorik und rassische Diskriminierung
VI: Ergebnis