Pressemitteilung: 29.10.2020

Die Deutsch-Armenische Juristenvereinigung e.V. (DEARJV) hat am 20.10.2020 eine Strafanzeige beim Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe wegen aserbaidschanischer Kriegsverbrechen gegen Personen im aktuellen Karabach-Krieg erstattet
und diese am Mittwoch, den 28.10.20 um weitere Punkte ergänzt.


Am frühen Morgen des 27. September haben aserbaidschanische Streitkräfte einen breit angelegten Angriffskrieg auf die Republik Artsakh (Berg-Karabach) begonnen, welcher trotz nun dreifach verhandelten humanitären Waffenruhevereinbarungen massiv fortgesetzt wird.
Die in der ersten Strafanzeige unsererseits angebrachten Kriegsverbrechen durch die aserbaidschanischen Streitkräfte wurden seit dem fortgesetzt. Da wir den gesamten Prozess beobachten und auch aufarbeitend begleiten, haben wir nach Erstattung der ersten Strafanzeige weitere prozesserhebliche Tathandlungen festgestellt, woraufhin wir die erste
Strafanzeige ergänzt haben. Aufgrund dessen wurden unterschiedliche Tathandlungen und Ereignisse von uns ausgewertet, analysiert und als solche, die unter anderem gegen Normen des Völkerstrafgesetzbuchs (VStGB) verstoßen, eingestuft. Damit diese schrecklichen Taten nicht unbestraft bleiben und die Täter dafür zur Rechenschaft gezogen werden, haben wir uns als Deutsch-Armenische Juristenvereinigung e.V., die sich in ihrer Satzung unter anderem die Förderung der rechtlichen Aufklärung des Konflikts um Berg-Karabach (Republik Artsakh) zum Ziel gesetzt hat, dazu entschieden, diese Ereignisse und Tathandlungen beim Generalbundesanwalt anzuzeigen.


Mithin wurde die Strafanzeige vom 20.10.20 um die Punkte der Vertreibung der zivilen Bevölkerung der Republik Artsakh durch massiven Beschuss von zivilen Einrichtungen und Häusern durch die aserbaidschanischen Streitkräfte und der damit einhergehenden Vertreibung der zivilen Bevölkerung aus den Ortschaften ergänzt. Die vorsätzliche Vertreibung der Zivilbevölkerung stellt eindeutig ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit
dar. Des Weiteren wurde weiteres Bild- und Videomaterial ausgewertet und als Folter- und Tötungshandlung, welches ebenfalls gegen das Völkerstrafgesetzbuch verstößt und eindeutig als Kriegsverbrechen zu qualifizieren ist, eingestuft und die Strafanzeige wurde ebenfalls um
diese Punkte erweitert. Aus ermittlungstaktischen Gründen können an dieser Stelle keine weiteren Angaben und Details veröffentlicht werden.
Überschneidend mit unseren Bemühungen hinsichtlich der Strafverfolgung durch die Generalbundesanwaltschaft in Bezug auf die aserbaidschanischen Kriegsverbrechen im aktuellen Krieg in Berg-Karabach, hat der Deutsche Bundestag am gestrigen Mittwoch, dem
28.10.20 einen Antrag der CDU/CSU- und SPD-Koalitionsfraktionen beschlossen, welcher eine konsequentere und nachhaltigere Verfolgung und Bestrafung von Kriegsverbrechen und Menschenrechtsverletzungen fordert. Im Rahmen dieses Antrags fordert der Bundestag konkret von der Bundesregierung, international und bilateral darauf hinzuwirken, dass das
Weltrechtsprinzip gestärkt wird, indem mehr Staaten Völkerrechtsverbrechen national verfolgen, diese aber auch international beispielsweise durch den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) verfolgt wird.


Dieser Antrag ist – jetzt – in seiner Aktualität nicht zu übertreffen, da wir seit Beginn des Karabach-Kriegs tagtäglich massive Kriegs- und Menschenrechtsverletzungen seitens der aserbaidschanischen Streitkräfte gegenüber der Zivilbevölkerung der Republik Artsakh feststellen und um die konsequente Strafverfolgung und Verurteilung dieser Taten, insbesondere durch das tatenlose Zuschauen der internationalen Gemeinschaft, besorgt sind.