Die Tötungsdelikte im Vergleich Deutschland-Armenien
-Araqsya Araqelyan-
Im deutschen Strafrecht wird zwischen Totschlag (§ 212 StGB) und Mord (§ 211 StGB) unterschieden, wobei der Mord mit bestimmten Tatmerkmalen zu bestimmen ist und auch strenger bestraft wird.
Im Gegensatz zum deutschen Strafrecht, unterscheidet man im armenischen Strafrecht nicht zwischen Mord und Totschlag. Das Tötungsdelikt wird nach Artikel 104 StGB (ՀԱՅԱՍՏԱՆԻ ՀԱՆՐԱՊԵՏՈՒԹՅԱՆ ՔՐԵԱԿԱՆ ՕՐԵՆՍԳԻՐՔ) verurteilt. In Art. 104 I StGB wird das Tötungsdelikt legal definiert und das Strafmaß festgelegt (8-15 Jahre). In Art. 104 II StGB werden zahlreiche Regelbeispiele genannt, die das Strafmaß erhöhen (12-20 Jahre oder lebenslang).
Des Weiteren werden diverse Tötungsdelikte, wie z.B. die Tötung im Zustand emotionaler Überforderung, die Tötung an einem neugeborenen durch seine Mutter, die Suizidförderung etc. in dem armenischen Strafgesetzbuch explizit geregelt.