Der Beschuldigte hatte am 11. und 13. Juni 2020 zwei Videos auf den Social-Media-Plattformen Facebook und Twitter in arabischer Sprache veröffentlicht, in denen er die muslimische Bevölkerung gegen Armenier aufhetzte. In seinen Videos sprach der Beschuldigte Drohungen gegen Armenier und die libanesisch- armenische Gemeinschaft aus.

Armenier seien „die Feinde aller Muslime” und er werde die in der libanesischen Stadt Bourj Hammoud lebenden Armenier „abschlachten”.

Zudem nannte er die Osmanen „seine Vorfahren“ und lobte, dass sie „gute Arbeit” geleistet hätten, indem sie die Armenier vernichteten. Denn Armenier hätten den Völkermord „als Verräter verdient”.

Seine Hetzkampagne gegen Armenier enthält noch folgende Aussagen, die sinngemäß auf Deutsch wiedergegeben werden: „Wir und unsere osmanischen und türkischen Vorfahren sind stolz auf das Massaker, das unsere osmanischen Vorfahren gegen die Armenier verübt haben”. … „Sie verdienen es, getötet, gedemütigt und abgeschlachtet zu werden. Sie haben eine dunkle Geschichte, die mit Verrat, Blut, Lügen und Scham verschmutzt ist. Wir wissen, dass diese Geschichte eine Lüge ist, aber wir sind dennoch stolz auf das Massaker der Osmanen an den dummen und widerwärtigen Menschen, die sich Armenier nennen”.

Bei den Äußerungen des Täters auf Facebook und Twitter handelte es sich um Hassreden in Form von Beleidigungen gegen eine nationale, rassische, religiöse und durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, nämlich das armenische Volk.

Seine Beiträge auf Facebook sind als Aufstachelung zum Hass gegen einen Teil der Bevölkerung, der sich durch seine ethnische Zugehörigkeit und nationale Herkunft von der Mehrheitsgesellschaft in Deutschland unterscheidet, nämlich die in Deutschland lebenden Armenier, zu werten. Dass Armenier vom Täter als „Feinde aller Muslime” dargestellt werden, erfüllt insbesondere den Tatbestand der „religiösen Hassrede“. Damit sind Äußerungen gemeint, die die Existenz einer Gruppierung, die sich durch ihre religiöse Zugehörigkeit charakterisiert, angreifen.

Der Deutsch-Armenische Juristenvereinigung e.V. hat sich gemäß ihrer Satzung u.a. zum Ziel gesetzt, das Andenken der Opfer des Völkermordes an den Armeniern zu fördern. Dazu gehört auch das Vorgehen gegen die Verharmlosung des Völkermordes und die Verunglimpfung des Andenkens der Genozidopfer.

Am 4. April 2022 wurde durch das Amtsgericht Dortmund ein Strafbefehl wegen Volksverhetzung erlassen, der seit dem 27. April 2022 rechtskräftig ist. Es wurde eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen verhangen.