Die Deutsch-Armenische Juristenvereinigung e.V. unterstützt die Initiative „Völkermord Erinnern“ in ihren Vorhaben, das Mahnmal „Dieser Schmerz betrifft uns alle“ an dem repräsentativen Ort am Kurt-Rossa Platt in Köln zur Erinnerung an den Völkermord an den Armenier*innen und weiteren Minderheiten, aufzustellen.

Seit mehreren Wochen wird darüber diskutiert, ob das Mahnmal zur Erinnerung an den Völkermord an den Armenier*innen vor dem Rathaus enthüllt werden soll oder nicht. Das Mahnmal erinnert an die systematische Vertreibung und Vernichtung der Armenier*innen und anderer Minderheiten in den Jahren 1915–1918 im Osmanischen Reich. Der Völkermord an den Armenier*innen ist einer der ersten Völkermorde des 20. Jahrhunderts, der durch den Beschluss von 2016 auch vom Deutschen Bundestag als solcher anerkannt wurde.

An dieser Stelle ist es wichtig darauf hinzuweisen, dass die Bundesregierung seit 2016 kaum noch auf den Beschluss zurückgekommen ist. Insbesondere war es der Bundesregierung ein Anliegen, die türkische Seite bei der Aufarbeitung der damaligen Vertreibungen und Massaker zu ermutigen, um die notwendigen Grundlagen für eine Aussöhnung mit dem armenischen Volk zu legen und sich weiterhin dafür einzusetzen, dass zwischen Türk*innen und Armenier*innen durch die Aufarbeitung von Vergangenheit Annäherung, Versöhnung und Verzeihen historischer Schuld erreicht werden.

Die Bedeutung der Erinnerung wird als anerkannte Form der symbolischen Wiedergutmachung betrachtet, die darauf abzielt, die tiefen sozialen Spaltungen nach einer Massengewalt zu überwinden. Der Interamerikanische Gerichtshof für Menschenrechte hat eine umfassende Rechtsprechung zur Bedeutung der Errichtung von Denkmälern entwickelt. Laut dieser Rechtsprechung ist die symbolische Wiedergutmachung ein wirkungsvolles Hilfsmittel, um die Erinnerung an die Opfer aufrechtzuerhalten und das öffentliche Bewusstsein zu schärfen, damit solche schwerwiegenden Vorfälle in der Zukunft verhindert werden.

In Deutschland leben sowohl Türk*innen als auch Armenier*innen. Leider stehen die Armenier*innen trotz der Resolution des Bundestags immer noch im Visier von Türk*innen im Zuge der Nichtanerkennung des Völkermords und werden sowohl im digitalen als auch im analogen Raum Opfer von gravierender Armenophobie. Dies bekräftigt immer noch die Sorge, dass auf staatlicher und lokaler Ebene mehr getan werden muss, um sowohl direkte als auch indirekte Opfer des Völkermords an den Armenier*innen weiterhin zu schützen und ein friedvolles Miteinander zu fördern.

Auch der Deutsche Bundestag hat in seinem Beschluss von 2016 die Rolle des Deutschen Reiches bei dem großen Verbrechen anerkannt, was auch die Notwendigkeit einer Verkörperung des Gedenkens durch die Schaffung von Gedenkstätten mit sich bringt, was die Bundesregierung bisher versäumt hat. Auf kommunaler Ebene wird hingegen massiver politischer Druck gegen die Einrichtung solcher Gedenkstätten ausgeübt. Wir als Deutsch-Armenische Juristenvereinigung e.V. bedauern sehr, dass die Bundesregierung und auch die Kommunen ihrer historischen Pflicht und dem Sinn und Zweck der Resolution von 2016 nicht nachkommen.

Wir als Deutsch-Armenische Juristenvereinigung e.V. fordern daher die Errichtung des Mahnmales zur Erinnerung an den Völkermord an den Armeniern in Köln, damit den genannten historischen und gesellschaftlichen Verpflichtungen adäquat nachgekommen wird und nicht durch einen möglichen Einfluss von Drittinteressen gehemmt wird.

Unsere Stellungnahme stützen wir auf den im Anhang befindlichen gutachterlichen Vermerk, welcher eine juristische Auseinandersetzung mit den anhängigen Gerichtsverfahren bietet.

Nürnberg, 6. Juni 2023

Deutsch-Armenische Juristenvereinigung e.V.

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