(21. Dezember 1995) Das Investitionsschutzabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Armenien wurde 21. Dezember 1995 unterzeichnet und trat am 04. August 2000 in Kraft. Nachdem das armenische Verfassungsgericht regelt durch Beschluss vom 30. August 1996 festgestellt hatte, dass Art. 4 Abs. 2 des Abkommens mit Art. 28 der armenischen Verfassung unvereinbar ist, mussten…

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