-𝐴𝑛𝑖 𝐾𝑎𝑛𝑎𝑦𝑎𝑛-

Eines der fundamentalen Grundbausteine des menschlichen Daseins und Zusammenlebens ist die Bildung. Besonders wichtig ist es, den Kindern bereits in jungen Jahren das Lernen zu lehren.

Die Schulpflicht bezeichnet die Verpflichtung eines Menschen, ab einem bestimmten Alter bis zu einem bestimmten Alter eine Schule zu besuchen. Meist ist die Einhaltung der Schulpflicht die gesetzliche Aufgabe der Eltern.

In Deutschland besteht keine einheitlich im Gesetz geregelte Schulpflicht. Die Bestimmung dessen liegt bei den Ländern selbst. Auch das Grundgesetz thematisiert die Schulpflicht nicht.

In den meisten Ländern gilt jedoch eine Schulpflicht ab dem sechsten Lebensjahr. Üblicherweise variiert das Alter bei der Einschulung von fünf bis sieben Jahren.

Je nach Bundesland besteht eine Pflicht, die Schule 9-10 Jahre zu besuchen.

Bei Verletzung der Schulpflicht in Deutschland werden hohe Bußgelder angesetzt.

Die allgemeine Schulpflicht in Armenien gilt seit 2006 von einem Alter von ca. fünf bis 16 Jahren.

Ist bis zu dem 16. Lebensjahr eine bildungstechnische Grundqualifikation nicht erreicht worden, ist das Kind verpflichtet, die Schule bis zum 18. Lebensjahr fortführend zu besuchen.