Aufgrund der breiten Verwendung deutscher Gesetzestexte im armenischen Gesetzgebungsverfahren und unter Berücksichtigung der Besonderheit der deutschen Rechtsbegriffe gibt es die Notwendigkeit der Schaffung eines Deutsch-Armenischen Rechtswörterbuches. Das Deutsch-Armenische Rechtswörterbuch soll armenischen Jurist:innen und Jurastudent/innen, aber auch Dolmetscher:innen und anderen Personen als Hilfsmittel dienen, um die Verwendung deutscher Rechtsbegriffe zu ermöglichen bzw. zu vereinfachen.

Die Besonderheit deutscher Rechtsbegriffe besteht darin, dass sich deren Bedeutung nicht immer durch bloße Übersetzung vermitteln lässt. In diesem Fall ist es auch notwendig, ein Fachwörterbuch zu verwenden, um die Begriffe auf Armenisch zu erklären.  

Das Projektteam besteht aus den Vereinsmitgliedern sowie Freiwilligen. Das Projektteam hat bereits mit der Arbeit begonnen und es wird erwartet, dass das deutsch-armenische Rechtswörterbuch bis Ende 2024 veröffentlicht wird.