Herzlich Willkommen
auf der Homepage der Deutsch-Armenischen Juristenvereinigung e.V (DEARJV).
Unsere Vereinigung ist ein eingetragener Verein mit Hauptsitz in Nürnberg. Alle DeArJv-Mitglieder verbindet das Interesse an juristischen Auseinandersetzungen mit deutsch-armenischem Bezug. Wir wollen das gegenseitige juristische Verständnis zwischen deutschen und armenischen Juristen und Institutionen fördern, um Rechtsfragen aufgeschlossen und kritisch miteinander diskutieren zu können.
Die Ziele der Vereinigung können Sie ihrer Satzung entnehmen.
Haben Sie Interesse an einer Mitgliedschaft und Zusammenarbeit, dann senden Sie uns bitte einen ausgefüllten Mitgliedsantrag an [email protected]. Wir werden möglichst frühzeitig mit Ihnen Kontakt aufnehmen.
Mit besten Grüßen
Vorstand
Deutsch-Armenische Juristenvereinigung e.V.
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-𝐴𝑛𝑔𝑒𝑙𝑎 𝑇𝑜𝑣𝑚𝑎𝑠𝑦𝑎𝑛- Die Prüfung der Strafbarkeit erfolgt im deutschen Recht zweistufig. Zunächst wird das Vorliegen des objektiven und subjektiven Tatbestandes geprüft und anschließend die Rechtswidrigkeit und die Schuld. Nach der Lehre von den negativen Tatbestandsmerkmalen bilden der Tatbestand und die Rechtswidrigkeit zusammen den Unrechtstatbestand. Dieser ist zwingend vor der Schuld zu prüfen. Im objektiven Tatbestand…
Mehr lesenDie Buchvorstellung des Sammelbandes findet im Lepsiushaus, Potsdam am 3. September 2022 um 17:00 statt. Für die Teilnahme an der Buchvorstellung ist eine vorherige Anmeldung unter Angabe von Vor- und Nachnamen an [email protected] bis 20. August 2022 erforderlich.
Mehr lesen-Araqsya Araqelyan- Im deutschen Strafrecht wird zwischen Totschlag (§ 212 StGB) und Mord (§ 211 StGB) unterschieden, wobei der Mord mit bestimmten Tatmerkmalen zu bestimmen ist und auch strenger bestraft wird. Im Gegensatz zum deutschen Strafrecht, unterscheidet man im armenischen Strafrecht nicht zwischen Mord und Totschlag. Das Tötungsdelikt wird nach Artikel 104 StGB (ՀԱՅԱՍՏԱՆԻ ՀԱՆՐԱՊԵՏՈՒԹՅԱՆ…
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