Pressemitteilung

Ergänzung zur Strafanzeige beim Generalbundesanwalt in Karlsruhe wegen Kriegsverbrechen gegen Personen im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt um Berg-Karabach.

Die Deutsch-Armenische Juristenvereinigung e.V. hat sich gemäß ihrer Satzung u.a. zum Ziel gesetzt, die rechtliche Aufklärung und die friedliche Lösung des Konflikts um Bergkarabach (Republik Arzach) und die Präsenz von Rechtsfragen mit armenischem Bezug auf nationaler und internationaler Ebene zu fördern. Die Juristenvereinigung ist über den bewaffneten Konflikt um Berg-Karabach zutiefst besorgt.

Während des 44-tägigen Krieges wie auch danach wurden von den aserbaidschanischen Militäreinheiten zahlreiche Kriegsverbrechen begangen, welche ebenfalls in Deutschland nach den Bestimmungen des VStGB strafbar sind. In diesem Zusammenhang hat die Juristenvereinigung eine Strafanzeige am 20. Oktober 2020 beim Generalbundesanwalt eingereicht und diese bis zum 15. Dezember 2020 aufgrund von weiteren Beweismitteln ergänzt und aktualisiert. Seitdem erfolgten weitere, sehr umfangreiche Beweismittelaufnahmen (u.a. Zeugenaussagen, Obduktionsberichte, digitales Ton- und Bildmaterial) mithilfe nichtstaatlicher Kooperationspartner, Analysen des Materials und die Rekonstruktion der einzelnen Tatstränge.

Die 226-seitige Ergänzung der ursprünglichen Strafanzeige enthält zahlreiche Daten und Beweismittel, die sowohl in originärer Form von den einzelnen Tatorten, als auch aus den sozialen Medien, darunter Tik-Tok, Telegram, Instagram, Facebook ua. stammen.

Die Taten, insbesondere die Kriegsverbrechen wurden sowohl während der Kriegshandlungen als auch später, während der Gefangennahme und Gefangenschaft begangen. Diese Unterteilung ist in diesem Rahmen für die Begrenzung des Täterkreises und die Identifizierung der einzelnen Täter relevant. Dadurch haben sich nicht nur die einzelnen aserbaidschanischen Streitkräfte, Kämpfer und ausländischen Söldner strafbar gemacht, sondern auch Beamte wie aserbaidschanische Polizisten, Ermittler, Gefängniswärter, Justizangestellte ua. und insbesondere führende aserbaidschanische ua. Militärs.

Darüber hinaus ist es uns durch die Analysen auch gelungen, mehrere hundert Opfer zu identifizieren.

Die Kriegsverbrechen wurden überwiegend im südlichen Territorium der Kampfhandlungen begangenen und beinhalten u.a.:

  • Tötung und Hinrichtung der Zivilisten und Kriegsgefangenen
  • Tötung und Hinrichtung der verwundeten und kranken Soldaten
  • Folter und Misshandlung der Zivilisten
  • Folter und Misshandlung der Kriegsgefangenen
  • Leichenschändung der Zivilisten und gefallenen Soldaten
  • Geiselnahme der Zivilisten
  • Verschwindenlassen der Zivilisten 

Aus ermittlungstaktischen Gründen, aus Rücksicht des Persönlichkeits-, Pietäts- und Angehörigenschutzes werden wir an dieser Stelle, auch nicht beispielhaft, weitergehende Informationen veröffentlichen.