DEARJV warnt vor Verjährung in der „Aserbaidschan-Affäre“ – Reformbedarf bei §§ 78 ff. StGB
Die Deutsch-Armenische Juristenvereinigung hat im Rahmen einer Initiative von Transparency International Deutschland e.V. eine rechtliche Stellungnahme zur drohenden Verjährung in der „Aserbaidschan-Affäre“ erarbeitet. Diese wurde an die Bundesjustizministerin sowie an die Bundestagsfraktionen von Union, SPD, Grünen und Linkspartei weitergeleitet.
Im Fokus steht eine mögliche Reform der Verjährungsvoraussetzungen nach §§ 78 ff. StGB.
https://www.transparency.de/aktuelles/detail/article/justizministerium-hat-noch-48-tage
Hintergrund: Im kommenden Jahr droht die Verjährung im Strafverfahren gegen A. Fischer vor dem OLG München wegen des Verdachts der Bestechlichkeit (§ 108e StGB). Das Verfahren ist Teil des größeren Komplexes rund um die „Aserbaidschan-Affäre“ und die mutmaßliche Abgeordnetenbestechung.
Bereits in diesem Jahr kam es zur vielbeachteten (noch nicht rechtskräftigen) Verurteilung des ehemaligen CSU-Abgeordneten Eduard Lintner – die erste auf Grundlage des seit 2021 reformierten § 108e StGB. Der Prozess gegen A. Fischer wurde krankheitsbedingt abgetrennt und zieht sich seit Oktober durch zahlreiche Verzögerungen und Terminverschiebungen hin.
Die DEARJV fordert gemeinsam mit Transparency International: Die politische und juristische Aufarbeitung darf nicht an der Verjährung scheitern – eine solche Entwicklung wäre ein Rückschlag für den Rechtsstaat.
