Ein Gemeinschaftsprojekt der Deutsch-Armenischen Juristenvereinigung e.V.

Entstehungsgeschichte
Mit der Gründung der Deutsch-Armenischen Juristenvereinigung e.V. im Jahr 2017 verfolgten wir ein zentrales Anliegen: die juristische Zusammenarbeit und das gegenseitige Verständnis zwischen Deutschland und Armenien zu stärken. Von Beginn an gehörte die Erstellung eines Deutsch-Armenischen Rechtswörterbuchs zu den wichtigsten Zielen unseres Vereins.


Der Bedarf ergab sich aus der praktischen Erfahrung. Die Übersetzung juristischer Begriffe ist keine rein sprachliche Aufgabe. Viele Rechtsbegriffe sind eng mit den Strukturen und Traditionen des jeweiligen Rechtssystems verbunden. Häufig existiert im anderen Rechtsraum keine unmittelbare Entsprechung – Begriffe müssen erklärt, funktional eingeordnet und rechtlich kontextualisiert werden.


Deshalb begann das Projekt nicht mit der bloßen Sammlung von Terminologie. Zunächst stand die grundlegende Frage im Mittelpunkt, wie ein Rechtswörterbuch aufgebaut sein muss, um den Anforderungen von Praxis und Wissenschaft gerecht zu werden. Konzept, Struktur und methodischer Ansatz wurden über einen längeren Zeitraum entwickelt.


Das Wörterbuch blieb über Jahre hinweg ein fester Bestandteil der Vereinsagenda. Erst im Jahr 2022 konnten die personellen und fachlichen Ressourcen gebündelt und die Arbeiten systematisch aufgenommen werden. Nach vier Jahren intensiver fachlicher und redaktioneller Arbeit liegt das Werk nun vor.


Zum Inhalt
Dieses Wörterbuch ist ein unverzichtbares Arbeitsmittel für Juristinnen und Juristen, Studierende, Übersetzer sowie alle, die sich zwischen zwei Rechtskulturen bewegen.


Erstmals steht ein umfassendes und systematisch aufgebautes Nachschlagewerk zur Verfügung, das die deutsche und die armenische Rechtssprache präzise miteinander verbindet. Mehr als 10.000 juristische Begriffe aus allen zentralen Rechtsgebieten – vom Zivil- und Strafrecht über Verwaltungs- und Verfassungsrecht bis hin zu Europa- und Völkerrecht – werden übersetzt, erläutert und kontextualisiert.


Das Werk geht über eine reine Terminübersetzung hinaus. Zahlreiche Einträge enthalten rechtliche Erläuterungen, systematische Hinweise sowie Verweise auf einschlägige Gesetzesnormen. Dadurch wird nicht nur das Wort verständlich, sondern auch seine juristische Funktion. Dies ist besonders wichtig, da viele Begriffe zwischen zwei Rechtssystemen keine inhaltlich deckungsgleiche Entsprechung haben.
Ein besonderes Merkmal ist zudem die Aufnahme von mehr als 100 lateinischen Rechtsbegriffen mit zweifacher Übersetzung, wodurch das historische Fundament der europäischen Rechtskultur sichtbar und für die heutige Praxis nutzbar gemacht wird.

Projektteam und Mitwirkende
Das Rechtswörterbuch ist das Ergebnis einer gemeinsamen Anstrengung zahlreicher Autorinnen, Autoren und Unterstützender innerhalb und außerhalb der Deutsch-Armenischen Juristenvereinigung e.V.


Herausgeber und Projektleitung:
Dr. Gurgen Petrossian, LL.M.
Christian Mkhitaryan


Autorinnen und Autoren:
Araksya Arakelyan
Anita Grigoryan, LL.M.
Hasmik Grigoryan
Arpi Kouyoumdjian
Hovik Martirosyan

Langjährige Mitwirkende und fachliche Unterstützer:
Ani Kanayan
Nara Samsonyan
Ashot Poghosyan

Sprachwissenschaftliche und übersetzerische Unterstützung:
Kristina Margaryan
Arewik Schmidt
Mikayel Minasyan


Ein besonderer Dank gilt außerdem der Vorsitzenden der Deutsch-Armenischen Juristenvereinigung e.V., Dr. Sarah Babaian, LL.M., für die kontinuierliche Begleitung des Projekts und die Koordination mit dem Verlag.


Bedeutung
Das Deutsch-Armenische Rechtswörterbuch erleichtert die Arbeit mit deutschen und armenischen Rechtsquellen, unterstützt bei Übersetzungen, Gutachten und Verfahren und fördert das gegenseitige juristische Verständnis zwischen beiden Ländern.


Es schließt eine langjährige Lücke und leistet einen nachhaltigen Beitrag zur Verbindung zweier Rechtssprachen – und damit zweier Rechtskulturen.


Für die Bestellung https://www.verlagdrkovac.de/978-3-339-14224-5.htm