Auf Einladung von Sénatrice Marie-Do Aeschlimann hatte Dr. Gurgen Petrossian, Vorsitzender der Deutsch-Armenischen Juristenvereinigung, die Ehre, als Panelist an einer hochkarätig besetzten Diskussionsveranstaltung im französischen Senat am 4. Februar 2025 teilzunehmen. Die Konferenz widmete sich dem Thema:

„Das armenische Volk und sein Recht auf Rückkehr – aber welche Grenzen für Armenien?“

Gemeinsam mit Senator:innen wie Étienne Blanc, Valérie Boyer und anderen Gästen wurde über die dramatischen Entwicklungen in Arzach (Berg-Karabach) sowie über juristische, historische und politische Perspektiven für die Zukunft gesprochen.

Ebenfalls anwesend war Jean-Vasken Alyanakian, Vorsitzender der Französisch-Armenischen Juristenvereinigung, der die Position der armenischen Diaspora in Frankreich mit Nachdruck vertrat und die Notwendigkeit koordinierter internationaler juristischer Schritte betonte.

In seiner Rede unterstrich Dr. Petrossian, dass Staaten, die den Armenischen Völkermord offiziell anerkannt haben, wie Deutschland oder Frankreich, eine moralische und rechtliche Verpflichtung tragen, neue Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu verhindern. Besonders jetzt, da Armenien dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) beigetreten ist und dessen Gerichtsbarkeit rückwirkend anerkannt hat, sei es von entscheidender Bedeutung, den sogenannten „Trigger Mechanism“ zu nutzen und ein Verfahren gegen Aserbaidschan einzuleiten.

Dr. Petrossian machte gemeinsam mit dem ehemaligen Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs, Luis Moreno Ocampo, eindrücklich darauf aufmerksam, dass die internationale Staatengemeinschaft nun konkret handeln muss. Eine Klage bei der ICC sei nicht nur rechtlich möglich, sondern völkerrechtlich und humanitär geboten, um dem systematischen ethnischen und kulturellen Reinigungsprozess in Arzach ein Ende zu setzen.

Luis Moreno Ocampo unterstrich in seinem flammenden Plädoyer die historische Verantwortung Frankreichs – im Gedenken an Georges Clémenceau – und appellierte an die Senator:innen, eine offizielle Klage gegen Aserbaidschan beim IStGH einzureichen.

Die Konferenz beleuchtete unter anderem:

  • Die aktuellen Folgen des 44-Tage-Krieges 2020 und der folgenden 10-monatigen Blockade
  • Die andauernde Inhaftierung von 23 gewählten Vertretern aus Arzach, die sich derzeit unter menschenrechtswidrigen Bedingungen in Gefängnissen in Baku befinden
  • Die Dringlichkeit internationaler rechtlicher Schritte zur Verteidigung der Rechte der 120.000 vertriebenen Arzach-Armenier:innen

Diese Veranstaltung zeigte eindrucksvoll, dass der juristische und politische Widerstand der Armenier:innen lebendig ist – und gehört wird. Die enge Zusammenarbeit zwischen der Deutsch- und Französisch-Armenischen Juristenvereinigung (AFAJA) ist dabei ein starkes Zeichen für die internationale Solidarität im Kampf um Gerechtigkeit.