Herzlich Willkommen
auf der Homepage der Deutsch-Armenischen Juristenvereinigung e.V (DEARJV).
Unsere Vereinigung ist ein eingetragener Verein mit Hauptsitz in Nürnberg. Alle DeArJv-Mitglieder verbindet das Interesse an juristischen Auseinandersetzungen mit deutsch-armenischem Bezug. Wir wollen das gegenseitige juristische Verständnis zwischen deutschen und armenischen Juristen und Institutionen fördern, um Rechtsfragen aufgeschlossen und kritisch miteinander diskutieren zu können.
Die Ziele der Vereinigung können Sie ihrer Satzung entnehmen.
Haben Sie Interesse an einer Mitgliedschaft und Zusammenarbeit, dann senden Sie uns bitte einen ausgefüllten Mitgliedsantrag an [email protected]. Wir werden möglichst frühzeitig mit Ihnen Kontakt aufnehmen.
Mit besten Grüßen
Vorstand
Deutsch-Armenische Juristenvereinigung e.V.
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(21. Dezember 1995) Das Investitionsschutzabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Armenien wurde 21. Dezember 1995 unterzeichnet und trat am 04. August 2000 in Kraft. Nachdem das armenische Verfassungsgericht regelt durch Beschluss vom 30. August 1996 festgestellt hatte, dass Art. 4 Abs. 2 des Abkommens mit Art. 28 der armenischen Verfassung unvereinbar ist, mussten…
Mehr lesen(23. August 1990) Am 21. September 1991, wurde die Republik Armenien nach der Auflösung der Sowjetunion gegründet. Die am am 23. August 1990 unterzeichnete Erklärung über die Unabhängigkeit Armeniens ist das Gründungsdokument der Republik Armenien und bildet zusammen mit der Verfassung eine Einheit, da die Verfassung Armeniens auf den Prinzipien und Zielen der Unabhängigkeitserklärung beruht.…
Mehr lesenDie Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Armenien waren Gegenstand einer sog. kleinen Anfrage des Abgeordneten Dr. Anton Friesen und der Fraktion der AfD vom 16.03.2018. Eine entsprechende Antwort der Bundesregierung auf die insgesamt 48 Fragen folgte am 14.05.2018.
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