Herzlich Willkommen
auf der Homepage der Deutsch-Armenischen Juristenvereinigung e.V (DEARJV).
Unsere Vereinigung ist ein eingetragener Verein mit Hauptsitz in Nürnberg. Alle DeArJv-Mitglieder verbindet das Interesse an juristischen Auseinandersetzungen mit deutsch-armenischem Bezug. Wir wollen das gegenseitige juristische Verständnis zwischen deutschen und armenischen Juristen und Institutionen fördern, um Rechtsfragen aufgeschlossen und kritisch miteinander diskutieren zu können.
Die Ziele der Vereinigung können Sie ihrer Satzung entnehmen.
Haben Sie Interesse an einer Mitgliedschaft und Zusammenarbeit, dann senden Sie uns bitte einen ausgefüllten Mitgliedsantrag an [email protected]. Wir werden möglichst frühzeitig mit Ihnen Kontakt aufnehmen.
Mit besten Grüßen
Vorstand
Deutsch-Armenische Juristenvereinigung e.V.
Pressemitteilungen
Berichte
Weitere Beiträge
Das 5. Globale Forum „Gegen das Verbrechen des Völkermords“ unter dem Titel „Stärkung der Effektivität internationaler Mechanismen zur Frühwarnung und frühzeitigen Reaktion auf das Risiko von Völkermord und anderen Gräueltaten“ ist zu Ende gegangen. Hochrangige Regierungsvertreter:innen, Expert:innen und Wissenschaftler:innen nahmen an den Podiumsdiskussionen teil, die sich mit zentralen Themen wie Präventionsinstrumenten gegen Völkermord und Massenverbrechen,…
Mehr lesenHeute, am 3. Dezember, hielt DEARJV-Mitglied Dr. Sarah Babaian im Namen unseres Partners Center for Truth and Justice eine Rede vor der Versammlung der Mitgliedstaaten des Internationalen Strafgerichtshofs (International Criminal Court – ICC). Ihr Appell lautete, dass die Mitgliedstaaten des ICC verpflichtet sind, eine Unterbreitung laut Artikel 14 des IStGH-Statut vorzunehmen, die den Ankläger dazu…
Mehr lesenAm 8. November 2024 gab Rechtsanwalt Christian Mkhitaryan einem armenischen Magazin Hraparak.am ein Interview zur Problematik der Geflüchteten aus Berg-Karabach. Hier ist die übersetzte Version. Das Verwaltungsgericht in Kassel, Deutschland, hat eine richtungsweisende Entscheidung getroffen: Bürger aus Arzach (Bergkarabach) werden als staatenlose Person anerkannt und dürfen nicht nach Arzach zurückkehren, da ihnen durch Aserbaidschan Verfolgung…
Mehr lesen