Förderung der rechtlichen Aufklärung und der friedlichen Lösung des Konflikts um Berg-Karabach (Republik Artsakh)

Berichte

Ergänzung zur Strafanzeige beim Generalbundesanwalt in Karlsruhe wegen Kriegsverbrechen im aktuellen Karabach-Krieg durch aserbaidschanische Soldaten um die Punkte Verbrechen gegen Personen nach dem VStGB

6. November 2020

Pressemitteilung: 06.11.2020 Die Deutsch-Armenische Juristenvereinigung e.V. (DEARJV) hat am 20.10.2020 und 28.10.2020 Strafanzeigen beim Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe wegen aserbaidschanischer Kriegsverbrechen im aktuellen Karabach-Krieg erstattet und diese am heutigen Freitag, den 06.11.2020 um weitere Punkte ergänzt.  Am frühen Morgen des 27. September haben aserbaidschanische Streitkräfte einen breit angelegten Angriffskrieg auf die Republik Artsakh (Berg-Karabach)…

Mehr lesen

Demo: Frieden für Arzach

6. November 2020

6. November 2020 (Berlin) Als Deutsch-Armenische Juristenvereinigung e.V. waren wir auf der heutigen Friedenskundgebung mit dem Motto „Frieden für Arzach“ in der Bundeshauptstadt Berlin vertreten und leisteten unseren Beitrag gemäß unseres Vereinszwecks hinsichtlich der rechtlichen Aufklärung und der Förderung einer friedlichen Lösungsfindung um den Arzach- (Berg-Karabach) konflikt. Unser Mitglied Lilit W. ging in Ihrer Ansprache…

Mehr lesen

EGMR: Antrag der Republik Aserbaidschan vom 28.10.2020 nach Regel 39 der EGMR-VERFO an den EGRM und die Entscheidung v. 4. November 2020

4. November 2020

Am 27. Oktober 2020 reichte die Republik Aserbaidschan einen Antrag ein und begehrt seinerseits den Erlass vorläufiger Maßnahmen gegen die Republik Armenien nach Regel 39 EGMR-VerfO (application number 47319/20). Die Republik Armenien hat ihrerseits in dieser Sache Anträge beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gegen die Republik Aserbaidschan und die Türkei eingereicht. Mit ihren Anträgen…

Mehr lesen

Bundestag-Resolution zur Unterstützung der Entwicklung einer langfristigen Friedenslösung in Bergkarabach

Bundestag: 26.11.2020

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf

1. den Zugang humanitärer Organisationen wie dem Roten Kreuz oder dem Roten Halbmond nach Bergkarabach einzufordern, diplomatisch zu be-gleiten und weiterhin für eine schnelle und angemessene Nothilfe Sorge zu tragen;

2. sich gegenüber den Konfliktparteien für die Einhaltung des Waffenstillstandes, die Einhaltung der Menschenrechte und den zügigen Austausch von Kriegsgefangenen und Gefallenen einzusetzen

3. unter Federführung der Minsk-Gruppe der OSZE gemäß den Madrider Prinzipien zeitnah an einem dauerhaft friedenssichernden Rechtsstatus der Region Bergkarabach mitzuarbeiten, der gemäß den Prinzipen der Helsinki-Schlussakte ein dauerhaft friedliches und gleichberechtigtes Miteinander der dort lebenden Menschen ermöglicht;

4. alle externen Akteure, insbesondere Russland und die Türkei aufzurufen, sich für eine solche verhandelte politische Lösung und den Erhalt des Waffenstillstands einzusetzen sowie die entsandten Friedenstruppen bzw. die Beteiligung am Zentrum zur Überwachung des Waffenstill-stands nur in den Grenzen des Mandats zur Sicherung des Waffenstill-stands einzusetzen;

5. sich für eine unabhängige Untersuchung von Kriegsverbrechen einzusetzen;

6. sich gegenüber internationalen Partnern dafür einzusetzen, dass allen Flüchtlingen und Binnenvertriebenen aus der Region Bergkarabach und den umliegenden Provinzen das Recht auf Rückkehr in ihre angestammte Heimat ermöglicht und ein Leben in Sicherheit gewährt wird;

7. durch Bildung und Aufklärung sowie die Unterstützung möglichst niedrigschwelliger zivilgesellschaftlicher Kontakte ein friedliches Zusammenleben von Armeniern und Aserbaidschanern zu fördern;

8. Armeniens Transformations- und Reformprozess weiterhin zu unterstützen;

9. zu prüfen, inwiefern die EU in der Lage ist, einen Wiederaufbaufonds für das gesamte Konfliktgebiet aufzulegen, um die zivile Infrastruktur, die im Krieg 1991-1994 und 2020 zerstört wurde, wiederherzustellen.

10. sich für die Freiheit der Religionsausübung einzusetzen und die jahrhundertealte kulturelle und religiöse Vielfalt in der Region zu schützen und für die Zukunft zu erhalten;

11. sich im direkten Dialog und im internationalen Rahmen dafür einzusetzen, dass der Schutz der häufig über tausend Jahre alten armenisch-christlichen Klöster und Kirchen gewährleistet wird und der ggf. notwendige Wiederaufbau der historisch bedeutsamen religiösen Denkmäler beider Religionen angemessen unterstützt wird.

Die Berichte der Ombudsmänner der Republik Artsakh und der Republik Armenien