Förderung der rechtlichen Aufklärung und der friedlichen Lösung des Konflikts um Berg-Karabach (Republik Artsakh)

Berichte

Die Laufenden Berichte der Deutsch-Armenischen Juristenvereinigung e.V. über den Krieg um die Republik Artsakh (Berg-karabach)

8. November 2020

Fassung v. 08.11.2020 Die Fassung vom 8. November 2020 deckt die Ereignisse und Berichte vom 27. Oktober bis 08. November 2020 ab.

Mehr lesen

Deutsche Rüstungsexporte in die Türkei in Höhe von 14,6 Millionen Euro in 2019 abgelehnt – Nur ein Tropfen auf den heißen Stein?

8. November 2020

Angela Tovmasyan, Max Bergmann Nachdem Deutschland im zweiten Weltkrieg geschlagen wurde und dessen Ökonomie am Boden lag, gelang es der Bevölkerung der Bunderepublik Deutschland durch verschiedene politische Maßnahmen und Investitionen wieder eine funktionierende und florierende Volkswirtschaft aufzubauen. Während das Bruttoinlandsprodukt der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 1970 bei umgerechnet ca. 361 Milliarden Euro lag, stieg dieses…

Mehr lesen

Livestream-Vortrag: Armenophobie im Rechtsstaat

8. November 2020

08.11.2020 (online) Vortrag über rechtlich-adäquate Reaktion auf anti-armenische Hasspropaganda Hassrede im Netz und im Alltag gegen Armenier ist heutzutage sehr präsent. Wir haben oft berichtet, dass die Hassrhetorik in der Republik Aserbaidschan vom Staat geplant und koordiniert wird. Der Internationale Militärgerichtshof in Nürnberg charakterisierte das Hetzblatt „Der Stürmer“ als “Gift, der den Verstand der Gesellschaft…

Mehr lesen

Bundestag-Resolution zur Unterstützung der Entwicklung einer langfristigen Friedenslösung in Bergkarabach

Bundestag: 26.11.2020

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf

1. den Zugang humanitärer Organisationen wie dem Roten Kreuz oder dem Roten Halbmond nach Bergkarabach einzufordern, diplomatisch zu be-gleiten und weiterhin für eine schnelle und angemessene Nothilfe Sorge zu tragen;

2. sich gegenüber den Konfliktparteien für die Einhaltung des Waffenstillstandes, die Einhaltung der Menschenrechte und den zügigen Austausch von Kriegsgefangenen und Gefallenen einzusetzen

3. unter Federführung der Minsk-Gruppe der OSZE gemäß den Madrider Prinzipien zeitnah an einem dauerhaft friedenssichernden Rechtsstatus der Region Bergkarabach mitzuarbeiten, der gemäß den Prinzipen der Helsinki-Schlussakte ein dauerhaft friedliches und gleichberechtigtes Miteinander der dort lebenden Menschen ermöglicht;

4. alle externen Akteure, insbesondere Russland und die Türkei aufzurufen, sich für eine solche verhandelte politische Lösung und den Erhalt des Waffenstillstands einzusetzen sowie die entsandten Friedenstruppen bzw. die Beteiligung am Zentrum zur Überwachung des Waffenstill-stands nur in den Grenzen des Mandats zur Sicherung des Waffenstill-stands einzusetzen;

5. sich für eine unabhängige Untersuchung von Kriegsverbrechen einzusetzen;

6. sich gegenüber internationalen Partnern dafür einzusetzen, dass allen Flüchtlingen und Binnenvertriebenen aus der Region Bergkarabach und den umliegenden Provinzen das Recht auf Rückkehr in ihre angestammte Heimat ermöglicht und ein Leben in Sicherheit gewährt wird;

7. durch Bildung und Aufklärung sowie die Unterstützung möglichst niedrigschwelliger zivilgesellschaftlicher Kontakte ein friedliches Zusammenleben von Armeniern und Aserbaidschanern zu fördern;

8. Armeniens Transformations- und Reformprozess weiterhin zu unterstützen;

9. zu prüfen, inwiefern die EU in der Lage ist, einen Wiederaufbaufonds für das gesamte Konfliktgebiet aufzulegen, um die zivile Infrastruktur, die im Krieg 1991-1994 und 2020 zerstört wurde, wiederherzustellen.

10. sich für die Freiheit der Religionsausübung einzusetzen und die jahrhundertealte kulturelle und religiöse Vielfalt in der Region zu schützen und für die Zukunft zu erhalten;

11. sich im direkten Dialog und im internationalen Rahmen dafür einzusetzen, dass der Schutz der häufig über tausend Jahre alten armenisch-christlichen Klöster und Kirchen gewährleistet wird und der ggf. notwendige Wiederaufbau der historisch bedeutsamen religiösen Denkmäler beider Religionen angemessen unterstützt wird.

Die Berichte der Ombudsmänner der Republik Artsakh und der Republik Armenien