Förderung der rechtlichen Aufklärung und der friedlichen Lösung des Konflikts um Berg-Karabach (Republik Artsakh)

Berichte

Die „Erklärung“ Armeniens, Aserbaidschans und Russlands vom 10. November 2020 zum Karabach-Konflikt aus völkerrechtlicher Sicht

15. November 2020

Ein erster, vorläufiger Kommentar von Otto Luchterhandt Professor Dr. Otto Luchterhandt English, German, Russian and French versions are available below: Die Erklärung ist am 9. November 2020 spätabends vom Präsidenten der Aserbaidschanischen Republik, vom Premierminister der Republik Armenien und vom Präsidenten der Russischen Föderation unterzeichnet worden. Das geschah zeitgleich an den jeweiligen Amtssitzen, und zwar…

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Protection of Armenian cultural heritage of the Republic of Artsakh

13. November 2020

Press Release: 13.11.2020 The German-Armenian Lawyers‘ Association (Association) has been continuously following the war in Artsakh (Nagorno-Karabakh) since September 27, 2020and is actively documenting and reporting international humanitarian law violations.Based on the Association Statute as a non-profit organization, our mandate includes not only the documentation and reporting of human rights violations, war crimes and the…

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Besonderer Schutz des armenischen kulturellen Erbes der Republik Arstakh (Bergkarabach)

13. November 2020

Pressemitteilung: 13.11.2020 Die Deutsch-Armenische Juristenvereinigung e.V. schaut seit dem 27. September 2020 besorgt nach Artsakh (Berg-Karabach). Begründet durch unsere Satzung als gemeinnütziger Verein sehen wir es als unsere Pflicht nicht bloß auf Menschenrechtsverletzungen, Kriegsverbrechen und den Bruch des internationalen Rechts durch die aserbaidschanischen Streitkräfte hinzuweisen, sondern auch vor drohendenund somit noch abwehrbaren Verbrechenzu konferieren. In…

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Bundestag-Resolution zur Unterstützung der Entwicklung einer langfristigen Friedenslösung in Bergkarabach

Bundestag: 26.11.2020

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf

1. den Zugang humanitärer Organisationen wie dem Roten Kreuz oder dem Roten Halbmond nach Bergkarabach einzufordern, diplomatisch zu be-gleiten und weiterhin für eine schnelle und angemessene Nothilfe Sorge zu tragen;

2. sich gegenüber den Konfliktparteien für die Einhaltung des Waffenstillstandes, die Einhaltung der Menschenrechte und den zügigen Austausch von Kriegsgefangenen und Gefallenen einzusetzen

3. unter Federführung der Minsk-Gruppe der OSZE gemäß den Madrider Prinzipien zeitnah an einem dauerhaft friedenssichernden Rechtsstatus der Region Bergkarabach mitzuarbeiten, der gemäß den Prinzipen der Helsinki-Schlussakte ein dauerhaft friedliches und gleichberechtigtes Miteinander der dort lebenden Menschen ermöglicht;

4. alle externen Akteure, insbesondere Russland und die Türkei aufzurufen, sich für eine solche verhandelte politische Lösung und den Erhalt des Waffenstillstands einzusetzen sowie die entsandten Friedenstruppen bzw. die Beteiligung am Zentrum zur Überwachung des Waffenstill-stands nur in den Grenzen des Mandats zur Sicherung des Waffenstill-stands einzusetzen;

5. sich für eine unabhängige Untersuchung von Kriegsverbrechen einzusetzen;

6. sich gegenüber internationalen Partnern dafür einzusetzen, dass allen Flüchtlingen und Binnenvertriebenen aus der Region Bergkarabach und den umliegenden Provinzen das Recht auf Rückkehr in ihre angestammte Heimat ermöglicht und ein Leben in Sicherheit gewährt wird;

7. durch Bildung und Aufklärung sowie die Unterstützung möglichst niedrigschwelliger zivilgesellschaftlicher Kontakte ein friedliches Zusammenleben von Armeniern und Aserbaidschanern zu fördern;

8. Armeniens Transformations- und Reformprozess weiterhin zu unterstützen;

9. zu prüfen, inwiefern die EU in der Lage ist, einen Wiederaufbaufonds für das gesamte Konfliktgebiet aufzulegen, um die zivile Infrastruktur, die im Krieg 1991-1994 und 2020 zerstört wurde, wiederherzustellen.

10. sich für die Freiheit der Religionsausübung einzusetzen und die jahrhundertealte kulturelle und religiöse Vielfalt in der Region zu schützen und für die Zukunft zu erhalten;

11. sich im direkten Dialog und im internationalen Rahmen dafür einzusetzen, dass der Schutz der häufig über tausend Jahre alten armenisch-christlichen Klöster und Kirchen gewährleistet wird und der ggf. notwendige Wiederaufbau der historisch bedeutsamen religiösen Denkmäler beider Religionen angemessen unterstützt wird.

Die Berichte der Ombudsmänner der Republik Artsakh und der Republik Armenien