Förderung der rechtlichen Aufklärung und der friedlichen Lösung des Konflikts um Berg-Karabach (Republik Artsakh)

Berichte

Rheinmetall – völkerrechtswidrige Waffengeschäfte mit Aserbaidschan?

23. März 2020

RA Christian, Khachatur Mkhitaryan Im Juni 2018 schloss der deutsche Rüstungskonzern Rheinmetall AG eine Absichtserklärung mit der Republik Aserbaidschan. Im Rahmen der Rüstungsmesse Eurosatory in Paris unterzeichneten der Direktor der Tochtergesellschaft Rheinmetall-International Holding AG, John Taylor, und Aserbaidschans Rüstungsminister Yavar Jamalov eine Erklärung über eine künftige „bilaterale Kooperation”. Der Deal ist insoweit von hoher völkerrechtlicher…

Mehr lesen

EGMR: CHIRAGOV AND OTHERS v. ARMENIA (Application no. 13216/05) v. 12. Dezember 2017

12. Dezember 2017

Bekanntlich betrifft der in der Region Berg-Karabach seit dem 27. September 2020 herrschende Krieg einen jahrzehntelangen Konflikt zwischen Armenien, Artsakh und Aserbaidschan. Immer wieder gab es militärische Auseinandersetzungen; zuletzt zwischen dem 2. und 5. April 2016. Doch auch auf juristischer Ebene gab es Streitigkeiten zwischen den Parteien. Mit diesem Beitrag sollen zwei Urteile des Europäischen…

Mehr lesen

EGMR: SARGSYAN v. AZERBAIDJAN (Application no. 40167/06) v. 16. Juni 2015

16. Juni 2015

Bekanntlich betrifft der in der Region Berg-Karabach seit dem 27. September 2020 herrschende Krieg einen jahrzehntelangen Konflikt zwischen Armenien, Artsakh und Aserbaidschan. Immer wieder gab es militärische Auseinandersetzungen; zuletzt zwischen dem 2. und 5. April 2016. Doch auch auf juristischer Ebene gab es Streitigkeiten zwischen den Parteien. Mit diesem Beitrag sollen zwei Urteile des Europäischen…

Mehr lesen

Bundestag-Resolution zur Unterstützung der Entwicklung einer langfristigen Friedenslösung in Bergkarabach

Bundestag: 26.11.2020

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf

1. den Zugang humanitärer Organisationen wie dem Roten Kreuz oder dem Roten Halbmond nach Bergkarabach einzufordern, diplomatisch zu be-gleiten und weiterhin für eine schnelle und angemessene Nothilfe Sorge zu tragen;

2. sich gegenüber den Konfliktparteien für die Einhaltung des Waffenstillstandes, die Einhaltung der Menschenrechte und den zügigen Austausch von Kriegsgefangenen und Gefallenen einzusetzen

3. unter Federführung der Minsk-Gruppe der OSZE gemäß den Madrider Prinzipien zeitnah an einem dauerhaft friedenssichernden Rechtsstatus der Region Bergkarabach mitzuarbeiten, der gemäß den Prinzipen der Helsinki-Schlussakte ein dauerhaft friedliches und gleichberechtigtes Miteinander der dort lebenden Menschen ermöglicht;

4. alle externen Akteure, insbesondere Russland und die Türkei aufzurufen, sich für eine solche verhandelte politische Lösung und den Erhalt des Waffenstillstands einzusetzen sowie die entsandten Friedenstruppen bzw. die Beteiligung am Zentrum zur Überwachung des Waffenstill-stands nur in den Grenzen des Mandats zur Sicherung des Waffenstill-stands einzusetzen;

5. sich für eine unabhängige Untersuchung von Kriegsverbrechen einzusetzen;

6. sich gegenüber internationalen Partnern dafür einzusetzen, dass allen Flüchtlingen und Binnenvertriebenen aus der Region Bergkarabach und den umliegenden Provinzen das Recht auf Rückkehr in ihre angestammte Heimat ermöglicht und ein Leben in Sicherheit gewährt wird;

7. durch Bildung und Aufklärung sowie die Unterstützung möglichst niedrigschwelliger zivilgesellschaftlicher Kontakte ein friedliches Zusammenleben von Armeniern und Aserbaidschanern zu fördern;

8. Armeniens Transformations- und Reformprozess weiterhin zu unterstützen;

9. zu prüfen, inwiefern die EU in der Lage ist, einen Wiederaufbaufonds für das gesamte Konfliktgebiet aufzulegen, um die zivile Infrastruktur, die im Krieg 1991-1994 und 2020 zerstört wurde, wiederherzustellen.

10. sich für die Freiheit der Religionsausübung einzusetzen und die jahrhundertealte kulturelle und religiöse Vielfalt in der Region zu schützen und für die Zukunft zu erhalten;

11. sich im direkten Dialog und im internationalen Rahmen dafür einzusetzen, dass der Schutz der häufig über tausend Jahre alten armenisch-christlichen Klöster und Kirchen gewährleistet wird und der ggf. notwendige Wiederaufbau der historisch bedeutsamen religiösen Denkmäler beider Religionen angemessen unterstützt wird.

Die Berichte der Ombudsmänner der Republik Artsakh und der Republik Armenien