Förderung der rechtlichen Aufklärung und der friedlichen Lösung des Konflikts um Berg-Karabach (Republik Artsakh)

Berichte

Bericht: Zur Verwicklung ausländischer Söldner durch Aserbaidschan und die Türkei in den Krieg gegen das Volk von Artsakh (Bergkarabach)

19. Oktober 2020

Die ersten Fälle von ATK-Rekrutierung für Ausbildung und weitere Versetzung nach Aserbaidschan wurden bereits vor der Eskalation im Juli gemeldet, aber die Zahl solcher Fälle nahm nach der Eskalation an der Grenze zwischen Armenien und Aserbaidschan im Zeitraum vom 12. bis 15. Juli 2020 deutlich zu. Fast alle Quellen, die sich mit der Frage der…

Mehr lesen

Zoom Veranstaltung: Die Rechtslage um Berg-Karabach (Republik Artsakh)

18. Oktober 2020

18.10.2020 (online) Unsere vier Vereinsmitglieder werden am Sonntag, 18.10.2020 um 20:00 mit Ihnen die wichtigen juristischen Aspekte der Rechtslage um Berg-Karabach besprechen Das Progamm: Einführung – Dr. Gurgen Petrossian, LL.M.1. Das Selbstbestimmungsrecht und territoriale Integrität(UdSSR-Recht und UN Resolutionen) – RA Christian Mkhitaryan 2. Verstöße gegen das Völkerrechta. Völkerrechtswidrige Handlungen(Krieg während der Pandemie, Involvierung der Türkei…

Mehr lesen

Analysis of the situation of Azerbaijani and Turkish aggression of 27 September 2020 against Artsakh and Armenia

14. Oktober 2020

Ani Harutyunyan, LLM, MA The current report is an analysis of the available information on the military offensive initiatedby Azerbaijan with the supportof Turkeyon 27 September 2020 against Artsakh and Armenia. The armed hostilities continue at the time of the writing, despite thetemporary humanitarian ceasefireagreement of 10 October. The report elaboratesonthe background of the conflict,…

Mehr lesen

Bundestag-Resolution zur Unterstützung der Entwicklung einer langfristigen Friedenslösung in Bergkarabach

Bundestag: 26.11.2020

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf

1. den Zugang humanitärer Organisationen wie dem Roten Kreuz oder dem Roten Halbmond nach Bergkarabach einzufordern, diplomatisch zu be-gleiten und weiterhin für eine schnelle und angemessene Nothilfe Sorge zu tragen;

2. sich gegenüber den Konfliktparteien für die Einhaltung des Waffenstillstandes, die Einhaltung der Menschenrechte und den zügigen Austausch von Kriegsgefangenen und Gefallenen einzusetzen

3. unter Federführung der Minsk-Gruppe der OSZE gemäß den Madrider Prinzipien zeitnah an einem dauerhaft friedenssichernden Rechtsstatus der Region Bergkarabach mitzuarbeiten, der gemäß den Prinzipen der Helsinki-Schlussakte ein dauerhaft friedliches und gleichberechtigtes Miteinander der dort lebenden Menschen ermöglicht;

4. alle externen Akteure, insbesondere Russland und die Türkei aufzurufen, sich für eine solche verhandelte politische Lösung und den Erhalt des Waffenstillstands einzusetzen sowie die entsandten Friedenstruppen bzw. die Beteiligung am Zentrum zur Überwachung des Waffenstill-stands nur in den Grenzen des Mandats zur Sicherung des Waffenstill-stands einzusetzen;

5. sich für eine unabhängige Untersuchung von Kriegsverbrechen einzusetzen;

6. sich gegenüber internationalen Partnern dafür einzusetzen, dass allen Flüchtlingen und Binnenvertriebenen aus der Region Bergkarabach und den umliegenden Provinzen das Recht auf Rückkehr in ihre angestammte Heimat ermöglicht und ein Leben in Sicherheit gewährt wird;

7. durch Bildung und Aufklärung sowie die Unterstützung möglichst niedrigschwelliger zivilgesellschaftlicher Kontakte ein friedliches Zusammenleben von Armeniern und Aserbaidschanern zu fördern;

8. Armeniens Transformations- und Reformprozess weiterhin zu unterstützen;

9. zu prüfen, inwiefern die EU in der Lage ist, einen Wiederaufbaufonds für das gesamte Konfliktgebiet aufzulegen, um die zivile Infrastruktur, die im Krieg 1991-1994 und 2020 zerstört wurde, wiederherzustellen.

10. sich für die Freiheit der Religionsausübung einzusetzen und die jahrhundertealte kulturelle und religiöse Vielfalt in der Region zu schützen und für die Zukunft zu erhalten;

11. sich im direkten Dialog und im internationalen Rahmen dafür einzusetzen, dass der Schutz der häufig über tausend Jahre alten armenisch-christlichen Klöster und Kirchen gewährleistet wird und der ggf. notwendige Wiederaufbau der historisch bedeutsamen religiösen Denkmäler beider Religionen angemessen unterstützt wird.

Die Berichte der Ombudsmänner der Republik Artsakh und der Republik Armenien