Förderung der rechtlichen Aufklärung und der friedlichen Lösung des Konflikts um Berg-Karabach (Republik Artsakh)

Berichte

Die aktuelle Rechtslage der Republik Artsakh (Bergkarabach)

24. Oktober 2020

Deutsch-Armenische Juristenvereinigung e.V. Seit Beginn des Berg-Karabach-Krieges wird die territoriale Integrität der Republik Aserbaidschan inklusive der Region Berg-Karabach, heute Republik Artsakh, fortdauernd international hervorgehoben und in den Medien zirkuliert. Was aber außer Acht gelassen wird, ist, dass während des Gipfeltreffens von Lissabon am 2. Dezember 1996, der Grundsatz desSelbstbestimmungsrechts der Völker in die Verhandlungen für…

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Criminal complaint to the Federal Prosecutor General in Karlsruhe for war crimes committed against persons in the current Karabakh war by Azerbaijani soldiers

21. Oktober 2020

Press Release: 21.10.2020 Yesterday, Tuesday, 20 October 2020, the German-Armenian Lawyers‘ Association (DEARJV) filed a criminal complaint with the Federal Prosecutor General at the Federal Court of Justice in Karlsruhe concerning Azerbaijan’s war crimes against persons during the current Karabakh war.In the early morning of 27 September, Azerbaijani forces launched a wide-ranging war of aggression…

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Strafanzeige beim Generalbundesanwalt in Karlsruhe wegen Kriegsverbrechen gegen Personen im aktuellen Karabach-Krieg durch aserbaidschanische Soldaten

21. Oktober 2020

Pressemitteilung 21.10.2020: Strafanzeige beim Generalbundesanwalt in Karlsruhe wegen Kriegsverbrechen gegen Personen im aktuellen Karabach-Krieg durch aserbaidschanische Soldaten Die Deutsch-Armenische Juristenvereinigung e.V. (DEARJV) hat am gestrigen Dienstag, den 20.10.2020 eine Strafanzeige beim Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe wegen aserbaidschanischer Kriegsverbrechen gegen Personen im aktuellen Karabach-Krieg erstattet. Am frühen Morgen des 27. September haben aserbaidschanische Streitkräfte einen…

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Bundestag-Resolution zur Unterstützung der Entwicklung einer langfristigen Friedenslösung in Bergkarabach

Bundestag: 26.11.2020

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf

1. den Zugang humanitärer Organisationen wie dem Roten Kreuz oder dem Roten Halbmond nach Bergkarabach einzufordern, diplomatisch zu be-gleiten und weiterhin für eine schnelle und angemessene Nothilfe Sorge zu tragen;

2. sich gegenüber den Konfliktparteien für die Einhaltung des Waffenstillstandes, die Einhaltung der Menschenrechte und den zügigen Austausch von Kriegsgefangenen und Gefallenen einzusetzen

3. unter Federführung der Minsk-Gruppe der OSZE gemäß den Madrider Prinzipien zeitnah an einem dauerhaft friedenssichernden Rechtsstatus der Region Bergkarabach mitzuarbeiten, der gemäß den Prinzipen der Helsinki-Schlussakte ein dauerhaft friedliches und gleichberechtigtes Miteinander der dort lebenden Menschen ermöglicht;

4. alle externen Akteure, insbesondere Russland und die Türkei aufzurufen, sich für eine solche verhandelte politische Lösung und den Erhalt des Waffenstillstands einzusetzen sowie die entsandten Friedenstruppen bzw. die Beteiligung am Zentrum zur Überwachung des Waffenstill-stands nur in den Grenzen des Mandats zur Sicherung des Waffenstill-stands einzusetzen;

5. sich für eine unabhängige Untersuchung von Kriegsverbrechen einzusetzen;

6. sich gegenüber internationalen Partnern dafür einzusetzen, dass allen Flüchtlingen und Binnenvertriebenen aus der Region Bergkarabach und den umliegenden Provinzen das Recht auf Rückkehr in ihre angestammte Heimat ermöglicht und ein Leben in Sicherheit gewährt wird;

7. durch Bildung und Aufklärung sowie die Unterstützung möglichst niedrigschwelliger zivilgesellschaftlicher Kontakte ein friedliches Zusammenleben von Armeniern und Aserbaidschanern zu fördern;

8. Armeniens Transformations- und Reformprozess weiterhin zu unterstützen;

9. zu prüfen, inwiefern die EU in der Lage ist, einen Wiederaufbaufonds für das gesamte Konfliktgebiet aufzulegen, um die zivile Infrastruktur, die im Krieg 1991-1994 und 2020 zerstört wurde, wiederherzustellen.

10. sich für die Freiheit der Religionsausübung einzusetzen und die jahrhundertealte kulturelle und religiöse Vielfalt in der Region zu schützen und für die Zukunft zu erhalten;

11. sich im direkten Dialog und im internationalen Rahmen dafür einzusetzen, dass der Schutz der häufig über tausend Jahre alten armenisch-christlichen Klöster und Kirchen gewährleistet wird und der ggf. notwendige Wiederaufbau der historisch bedeutsamen religiösen Denkmäler beider Religionen angemessen unterstützt wird.

Die Berichte der Ombudsmänner der Republik Artsakh und der Republik Armenien