Förderung der rechtlichen Aufklärung und der friedlichen Lösung des Konflikts um Berg-Karabach (Republik Artsakh)
Berichte
Der sog. „Zangezur-Korridor“ ist ein Mythos und dessen Umsetzung rechtswidrig
Der jüngste aserbaidschanische Angriff auf die Republik Armenien, der den Tatbestand der Aggression gemäß der UN-Resolution 3314 (XXIX) vom 14. Dezember 1974 erfüllt und gegen das in Artikel 2 Nr. 4 UN-Charta statuierte allgemeine Gewaltverbot verstößt, wird von aserbaidschanisch-türkischer Seite hauptsächlich damit begründet, dass Armenien sich weigert, den sog. „Zangezur-Korridor“ zu öffnen. „Zangezur-Korridor“ ist ein…
Mehr lesenGas aus Aserbaidschan als Red-Flag für Unternehmen und Menschen
Nicht erst seit dem Angriff auf die Republik Armenien am 13.09.2022 sollte die durch die EU geschlossene Absichtserklärung zur Steigerung der Gaslieferungen aus Aserbaidschan ein Warnzeichen für Unternehmen und Menschen in Deutschland sein. Rote Flaggen (Red-Flags) Lassen Sich gemeinhin als Warnzeichen Verstehen, Die genutzt werden, um auf wichtige Probleme und Risiken hinzuweisen und um eine…
Mehr lesenDie aserbaidschanischen Spezialeinheiten „YASMA“ begehen Kriegsverbrechen in unvorstellbarem Ausmaß
Wir haben mehrere Videos in aserbaidschanischen Telegrammkanälen identifiziert, in denen die aserbaidschanischen Einheiten, nachdem sie Stellungen auf armenischem Territorium einnahmen, Leichen von armenischen Soldaten aufzeichneten. Erschütternd ist insbesondere, dass in den Videos zwei Frauenkörper zu sehen sind, die besonders verstümmelt wurden. Eine Armenierin wurde entblößt und ihre abgetrennten Gliedmaßen in ihren Mund gesteckt. Das Auge…
Mehr lesenBundestag-Resolution zur Unterstützung der Entwicklung einer langfristigen Friedenslösung in Bergkarabach
Bundestag: 26.11.2020
Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf
1. den Zugang humanitärer Organisationen wie dem Roten Kreuz oder dem Roten Halbmond nach Bergkarabach einzufordern, diplomatisch zu be-gleiten und weiterhin für eine schnelle und angemessene Nothilfe Sorge zu tragen;
2. sich gegenüber den Konfliktparteien für die Einhaltung des Waffenstillstandes, die Einhaltung der Menschenrechte und den zügigen Austausch von Kriegsgefangenen und Gefallenen einzusetzen
3. unter Federführung der Minsk-Gruppe der OSZE gemäß den Madrider Prinzipien zeitnah an einem dauerhaft friedenssichernden Rechtsstatus der Region Bergkarabach mitzuarbeiten, der gemäß den Prinzipen der Helsinki-Schlussakte ein dauerhaft friedliches und gleichberechtigtes Miteinander der dort lebenden Menschen ermöglicht;
4. alle externen Akteure, insbesondere Russland und die Türkei aufzurufen, sich für eine solche verhandelte politische Lösung und den Erhalt des Waffenstillstands einzusetzen sowie die entsandten Friedenstruppen bzw. die Beteiligung am Zentrum zur Überwachung des Waffenstill-stands nur in den Grenzen des Mandats zur Sicherung des Waffenstill-stands einzusetzen;
5. sich für eine unabhängige Untersuchung von Kriegsverbrechen einzusetzen;
6. sich gegenüber internationalen Partnern dafür einzusetzen, dass allen Flüchtlingen und Binnenvertriebenen aus der Region Bergkarabach und den umliegenden Provinzen das Recht auf Rückkehr in ihre angestammte Heimat ermöglicht und ein Leben in Sicherheit gewährt wird;
7. durch Bildung und Aufklärung sowie die Unterstützung möglichst niedrigschwelliger zivilgesellschaftlicher Kontakte ein friedliches Zusammenleben von Armeniern und Aserbaidschanern zu fördern;
8. Armeniens Transformations- und Reformprozess weiterhin zu unterstützen;
9. zu prüfen, inwiefern die EU in der Lage ist, einen Wiederaufbaufonds für das gesamte Konfliktgebiet aufzulegen, um die zivile Infrastruktur, die im Krieg 1991-1994 und 2020 zerstört wurde, wiederherzustellen.
10. sich für die Freiheit der Religionsausübung einzusetzen und die jahrhundertealte kulturelle und religiöse Vielfalt in der Region zu schützen und für die Zukunft zu erhalten;
11. sich im direkten Dialog und im internationalen Rahmen dafür einzusetzen, dass der Schutz der häufig über tausend Jahre alten armenisch-christlichen Klöster und Kirchen gewährleistet wird und der ggf. notwendige Wiederaufbau der historisch bedeutsamen religiösen Denkmäler beider Religionen angemessen unterstützt wird.
Gurgen Petrossian, Sarah Babaian, Arlette Zakarian (Hrsg.)
Berg-Karabach: eine völkerrechtliche Analyse um Arzach
2022
Nomos (Verlag)
978-3-8487-8514-8 (ISBN)

2010
Nomos (Verlag)
978-3-8329-5588-5 (ISBN)

Die Berichte der Ombudsmänner der Republik Artsakh und der Republik Armenien

