Förderung der rechtlichen Aufklärung und der friedlichen Lösung des Konflikts um Berg-Karabach (Republik Artsakh)

Berichte

Vertreibung der Armenier aus der Region Berdzor/Latschin

7. August 2022

Am 5. August 2022, wurde unerwartet bekanntgegeben, dass die armenischen Bewohner von Berdzor und Aghavno (Region Berdzor/Latschin) ihre Wohnorte bis zum 25. August 2022 verlassen und die russischen Friedenstruppen ihre Posten an das aserbaidschanische Militär übergeben müssen. Ab dem 25. August wird der Latschin-Korridor, die einzige Straße, die Armenien mit der armenisch bewohnten Republik Arzach…

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Die Berg-Karabacher werden gegen EU-Gasempfangsunternehmen wegen Menschenrechtsverletzungen Klage einreichen können

18. Juli 2022

Heute haben die EU und Aserbaidschan ein Memorandum über mehr Erdgaslieferungen unterzeichnet. Gleichzeitig bereitet die EU-Kommission eine Richtlinie vor, um große Unternehmen für Menschenrechtsverletzungen in ihren Lieferketten haftbar zu machen. Gemäß der künftigen Richtlinie können Personen, die innerhalb der Lieferketten Menschenrechtsverletzungen erlitten haben, EU-Unternehmen verklagen, weil sie von diesen Menschenrechtsverletzungen profitiert haben. In Deutschland ist…

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Die internationale Justiz an der Seite von Arzach

10. Juli 2022

-Dr. Arlette Zakarian- Die Region Berg-Karabach und die umliegenden Gebiete gelten als eine der bedeutendsten verminten Regionen der ehemaligen Sowjetunion. Sowohl die aserbaidschanischen als auch die armenischen Streitkräfte legten während und nach dem Ersten Berg-Karabach-Krieg ab Anfang der 1990er Jahre Minen. Die von den Landminen verseuchten Gebiete liegen entlang der befestigten ehemaligen Kontaktlinie zwischen aserbaidschanischen…

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Bundestag-Resolution zur Unterstützung der Entwicklung einer langfristigen Friedenslösung in Bergkarabach

Bundestag: 26.11.2020

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf

1. den Zugang humanitärer Organisationen wie dem Roten Kreuz oder dem Roten Halbmond nach Bergkarabach einzufordern, diplomatisch zu be-gleiten und weiterhin für eine schnelle und angemessene Nothilfe Sorge zu tragen;

2. sich gegenüber den Konfliktparteien für die Einhaltung des Waffenstillstandes, die Einhaltung der Menschenrechte und den zügigen Austausch von Kriegsgefangenen und Gefallenen einzusetzen

3. unter Federführung der Minsk-Gruppe der OSZE gemäß den Madrider Prinzipien zeitnah an einem dauerhaft friedenssichernden Rechtsstatus der Region Bergkarabach mitzuarbeiten, der gemäß den Prinzipen der Helsinki-Schlussakte ein dauerhaft friedliches und gleichberechtigtes Miteinander der dort lebenden Menschen ermöglicht;

4. alle externen Akteure, insbesondere Russland und die Türkei aufzurufen, sich für eine solche verhandelte politische Lösung und den Erhalt des Waffenstillstands einzusetzen sowie die entsandten Friedenstruppen bzw. die Beteiligung am Zentrum zur Überwachung des Waffenstill-stands nur in den Grenzen des Mandats zur Sicherung des Waffenstill-stands einzusetzen;

5. sich für eine unabhängige Untersuchung von Kriegsverbrechen einzusetzen;

6. sich gegenüber internationalen Partnern dafür einzusetzen, dass allen Flüchtlingen und Binnenvertriebenen aus der Region Bergkarabach und den umliegenden Provinzen das Recht auf Rückkehr in ihre angestammte Heimat ermöglicht und ein Leben in Sicherheit gewährt wird;

7. durch Bildung und Aufklärung sowie die Unterstützung möglichst niedrigschwelliger zivilgesellschaftlicher Kontakte ein friedliches Zusammenleben von Armeniern und Aserbaidschanern zu fördern;

8. Armeniens Transformations- und Reformprozess weiterhin zu unterstützen;

9. zu prüfen, inwiefern die EU in der Lage ist, einen Wiederaufbaufonds für das gesamte Konfliktgebiet aufzulegen, um die zivile Infrastruktur, die im Krieg 1991-1994 und 2020 zerstört wurde, wiederherzustellen.

10. sich für die Freiheit der Religionsausübung einzusetzen und die jahrhundertealte kulturelle und religiöse Vielfalt in der Region zu schützen und für die Zukunft zu erhalten;

11. sich im direkten Dialog und im internationalen Rahmen dafür einzusetzen, dass der Schutz der häufig über tausend Jahre alten armenisch-christlichen Klöster und Kirchen gewährleistet wird und der ggf. notwendige Wiederaufbau der historisch bedeutsamen religiösen Denkmäler beider Religionen angemessen unterstützt wird.

Die Berichte der Ombudsmänner der Republik Artsakh und der Republik Armenien