Förderung der rechtlichen Aufklärung und der friedlichen Lösung des Konflikts um Berg-Karabach (Republik Artsakh)
Berichte
Sowohl Armenien als auch Deutschland müssen eine Klage wegen Verletzung der Völkermordkonvention gegen Aserbaidschan vor dem Internationalen Gerichtshof einreichen.
Es ist bereits der achte Tag, an dem die armenische Bevölkerung von Arzach (Berg-Karabach) von Aserbaidschanern eingekesselt und von der Außenwelt vollständig isoliert wird. Seit dem 11. Dezember blockieren selbsternannte aserbaidschanische „Umweltaktivisten“ unter dem Vorwand, dass durch Armenier Rohstoffe in einem Bergbaugebiet illegal gewonnen werden, die einzig mögliche Lebensader Arzachs, den sogenannten Latschin-Korridor. Diese Straße…
Mehr lesenArzach (Berg-Karabach) befindet sich in einer humanitären Krise
Aserbaidschan setzt die Blockade des Lachin-Korridors fort. Die staatlich koordinierte Maßnahme soll die einzige verbliebene Versorgungsroute für einen Großteil der Lebensmittel, medizinischen Versorgung und Transportmittel sowie anderer lebenswichtiger Güter von Armenien in die Republik Arzach verhindern und die Bewegungsfreiheit der Menschen einschränken. Darüber hinaus hat das aserbaidschanische Regime eine der wichtigsten Erdgasquellen für die Zivilbevölkerung…
Mehr lesenBerg-Karabach. Eine völkerrechtliche Analyse des Konflikts um Arzach
Am 3. September 2022, zum 31. Unabhängigkeitstag der Republik Artsakh, veranstaltete die Deutsch-Armenische Juristenvereinigung gemeinsam mit dem Lepsiushaus Potsdam die Buchvorstellung des Sammelbandes „Berg-Karabach“. An diesem Tag hielt die Mitherausgeberin Dr. Arlette Zakarian eine inspirierende Eröffnungsrede, die bei ADK 196/2022/3 der Publikation der Deutsch-Armenischen Gesellschaft veröffentlicht wurde. Zum Beitrag.
Mehr lesenBundestag-Resolution zur Unterstützung der Entwicklung einer langfristigen Friedenslösung in Bergkarabach
Bundestag: 26.11.2020
Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf
1. den Zugang humanitärer Organisationen wie dem Roten Kreuz oder dem Roten Halbmond nach Bergkarabach einzufordern, diplomatisch zu be-gleiten und weiterhin für eine schnelle und angemessene Nothilfe Sorge zu tragen;
2. sich gegenüber den Konfliktparteien für die Einhaltung des Waffenstillstandes, die Einhaltung der Menschenrechte und den zügigen Austausch von Kriegsgefangenen und Gefallenen einzusetzen
3. unter Federführung der Minsk-Gruppe der OSZE gemäß den Madrider Prinzipien zeitnah an einem dauerhaft friedenssichernden Rechtsstatus der Region Bergkarabach mitzuarbeiten, der gemäß den Prinzipen der Helsinki-Schlussakte ein dauerhaft friedliches und gleichberechtigtes Miteinander der dort lebenden Menschen ermöglicht;
4. alle externen Akteure, insbesondere Russland und die Türkei aufzurufen, sich für eine solche verhandelte politische Lösung und den Erhalt des Waffenstillstands einzusetzen sowie die entsandten Friedenstruppen bzw. die Beteiligung am Zentrum zur Überwachung des Waffenstill-stands nur in den Grenzen des Mandats zur Sicherung des Waffenstill-stands einzusetzen;
5. sich für eine unabhängige Untersuchung von Kriegsverbrechen einzusetzen;
6. sich gegenüber internationalen Partnern dafür einzusetzen, dass allen Flüchtlingen und Binnenvertriebenen aus der Region Bergkarabach und den umliegenden Provinzen das Recht auf Rückkehr in ihre angestammte Heimat ermöglicht und ein Leben in Sicherheit gewährt wird;
7. durch Bildung und Aufklärung sowie die Unterstützung möglichst niedrigschwelliger zivilgesellschaftlicher Kontakte ein friedliches Zusammenleben von Armeniern und Aserbaidschanern zu fördern;
8. Armeniens Transformations- und Reformprozess weiterhin zu unterstützen;
9. zu prüfen, inwiefern die EU in der Lage ist, einen Wiederaufbaufonds für das gesamte Konfliktgebiet aufzulegen, um die zivile Infrastruktur, die im Krieg 1991-1994 und 2020 zerstört wurde, wiederherzustellen.
10. sich für die Freiheit der Religionsausübung einzusetzen und die jahrhundertealte kulturelle und religiöse Vielfalt in der Region zu schützen und für die Zukunft zu erhalten;
11. sich im direkten Dialog und im internationalen Rahmen dafür einzusetzen, dass der Schutz der häufig über tausend Jahre alten armenisch-christlichen Klöster und Kirchen gewährleistet wird und der ggf. notwendige Wiederaufbau der historisch bedeutsamen religiösen Denkmäler beider Religionen angemessen unterstützt wird.
Gurgen Petrossian, Sarah Babaian, Arlette Zakarian (Hrsg.)
Berg-Karabach: eine völkerrechtliche Analyse um Arzach
2022
Nomos (Verlag)
978-3-8487-8514-8 (ISBN)
2010
Nomos (Verlag)
978-3-8329-5588-5 (ISBN)
Die Berichte der Ombudsmänner der Republik Artsakh und der Republik Armenien
