Förderung der rechtlichen Aufklärung und der friedlichen Lösung des Konflikts um Berg-Karabach (Republik Artsakh)

Berichte

Nach außen hui, nach innen pfui – Eine kriminologische Einschätzung der Aserbaidschan-Affäre

25. Juni 2021

Max F. Bergmannm, Stefan Preis Ein Beitrag über die aserbaidschanische Korruption in Deutschland in: Armenisch-Deutsche Korrespondenz ADK /191/ 2021/2 Publikation der Deutsch-Armenischen Gesellschaft.

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Das Buchprojekt bzw. der Sammelband „Der Krieg um Berg-Karabach – Eine völkerrechtliche Analyse“

30. April 2021

Einleitung Zwei Monate nach dem bewaffneten Konflikt zwischen der Republik Armenien und der Republik Aserbaidschan im Juli 2020, begann am 27. September 2020 der zweite Berg-Karabach-Krieg. Nach 44 blutigen Tagen der Kriegsführung endete der Krieg mit einer trilateralen Vereinbarung zwischen Armenien, Aserbaidschan und Russland. Der seit 1994 eingefrorene Konflikt wurde damit sowohl politisch als auch…

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Ringvorlesung an MLU Halle-Wittenberg „Rechtliche Aspekte des Konflikts um Berg-Karabach: Rechtsmäßigkeit der Sezession Berg-Karabachs“

29. April 2021

MESROP, Zentrum für Armenische Studien, Seminar für Christlichen Orient und Byzanz, MLU Halle-Wittenberg vertreten durch Professor Dr. Armenuhi Drost-Abgarjan, organisiert im SoSe 2021 eine umfassende Darstellung des Konflikts um Berg-Karabach. An diesem Rahmen sind mehrere Experten aus verschiedenen Fachgebieten beteiligt. Dr. Sarah Babaian, LL.M., hält in diesem Zusammenhang einen Vortrag über rechtliche Aspekte des Konflikts…

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Bundestag-Resolution zur Unterstützung der Entwicklung einer langfristigen Friedenslösung in Bergkarabach

Bundestag: 26.11.2020

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf

1. den Zugang humanitärer Organisationen wie dem Roten Kreuz oder dem Roten Halbmond nach Bergkarabach einzufordern, diplomatisch zu be-gleiten und weiterhin für eine schnelle und angemessene Nothilfe Sorge zu tragen;

2. sich gegenüber den Konfliktparteien für die Einhaltung des Waffenstillstandes, die Einhaltung der Menschenrechte und den zügigen Austausch von Kriegsgefangenen und Gefallenen einzusetzen

3. unter Federführung der Minsk-Gruppe der OSZE gemäß den Madrider Prinzipien zeitnah an einem dauerhaft friedenssichernden Rechtsstatus der Region Bergkarabach mitzuarbeiten, der gemäß den Prinzipen der Helsinki-Schlussakte ein dauerhaft friedliches und gleichberechtigtes Miteinander der dort lebenden Menschen ermöglicht;

4. alle externen Akteure, insbesondere Russland und die Türkei aufzurufen, sich für eine solche verhandelte politische Lösung und den Erhalt des Waffenstillstands einzusetzen sowie die entsandten Friedenstruppen bzw. die Beteiligung am Zentrum zur Überwachung des Waffenstill-stands nur in den Grenzen des Mandats zur Sicherung des Waffenstill-stands einzusetzen;

5. sich für eine unabhängige Untersuchung von Kriegsverbrechen einzusetzen;

6. sich gegenüber internationalen Partnern dafür einzusetzen, dass allen Flüchtlingen und Binnenvertriebenen aus der Region Bergkarabach und den umliegenden Provinzen das Recht auf Rückkehr in ihre angestammte Heimat ermöglicht und ein Leben in Sicherheit gewährt wird;

7. durch Bildung und Aufklärung sowie die Unterstützung möglichst niedrigschwelliger zivilgesellschaftlicher Kontakte ein friedliches Zusammenleben von Armeniern und Aserbaidschanern zu fördern;

8. Armeniens Transformations- und Reformprozess weiterhin zu unterstützen;

9. zu prüfen, inwiefern die EU in der Lage ist, einen Wiederaufbaufonds für das gesamte Konfliktgebiet aufzulegen, um die zivile Infrastruktur, die im Krieg 1991-1994 und 2020 zerstört wurde, wiederherzustellen.

10. sich für die Freiheit der Religionsausübung einzusetzen und die jahrhundertealte kulturelle und religiöse Vielfalt in der Region zu schützen und für die Zukunft zu erhalten;

11. sich im direkten Dialog und im internationalen Rahmen dafür einzusetzen, dass der Schutz der häufig über tausend Jahre alten armenisch-christlichen Klöster und Kirchen gewährleistet wird und der ggf. notwendige Wiederaufbau der historisch bedeutsamen religiösen Denkmäler beider Religionen angemessen unterstützt wird.

Die Berichte der Ombudsmänner der Republik Artsakh und der Republik Armenien