Förderung der rechtlichen Aufklärung und der friedlichen Lösung des Konflikts um Berg-Karabach (Republik Artsakh)
Berichte
Criminal complaint to the Federal Prosecutor General in Karlsruhe for war crimes committed against persons in the current Karabakh war by Azerbaijani soldiers
Press Release: 21.10.2020 Yesterday, Tuesday, 20 October 2020, the German-Armenian Lawyers‘ Association (DEARJV) filed a criminal complaint with the Federal Prosecutor General at the Federal Court of Justice in Karlsruhe concerning Azerbaijan’s war crimes against persons during the current Karabakh war.In the early morning of 27 September, Azerbaijani forces launched a wide-ranging war of aggression…
Mehr lesenStrafanzeige beim Generalbundesanwalt in Karlsruhe wegen Kriegsverbrechen gegen Personen im aktuellen Karabach-Krieg durch aserbaidschanische Soldaten
Pressemitteilung 21.10.2020: Strafanzeige beim Generalbundesanwalt in Karlsruhe wegen Kriegsverbrechen gegen Personen im aktuellen Karabach-Krieg durch aserbaidschanische Soldaten Die Deutsch-Armenische Juristenvereinigung e.V. (DEARJV) hat am gestrigen Dienstag, den 20.10.2020 eine Strafanzeige beim Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe wegen aserbaidschanischer Kriegsverbrechen gegen Personen im aktuellen Karabach-Krieg erstattet. Am frühen Morgen des 27. September haben aserbaidschanische Streitkräfte einen…
Mehr lesenBericht: Zur Verwicklung ausländischer Söldner durch Aserbaidschan und die Türkei in den Krieg gegen das Volk von Artsakh (Bergkarabach)
Die ersten Fälle von ATK-Rekrutierung für Ausbildung und weitere Versetzung nach Aserbaidschan wurden bereits vor der Eskalation im Juli gemeldet, aber die Zahl solcher Fälle nahm nach der Eskalation an der Grenze zwischen Armenien und Aserbaidschan im Zeitraum vom 12. bis 15. Juli 2020 deutlich zu. Fast alle Quellen, die sich mit der Frage der…
Mehr lesenBundestag-Resolution zur Unterstützung der Entwicklung einer langfristigen Friedenslösung in Bergkarabach
Bundestag: 26.11.2020
Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf
1. den Zugang humanitärer Organisationen wie dem Roten Kreuz oder dem Roten Halbmond nach Bergkarabach einzufordern, diplomatisch zu be-gleiten und weiterhin für eine schnelle und angemessene Nothilfe Sorge zu tragen;
2. sich gegenüber den Konfliktparteien für die Einhaltung des Waffenstillstandes, die Einhaltung der Menschenrechte und den zügigen Austausch von Kriegsgefangenen und Gefallenen einzusetzen
3. unter Federführung der Minsk-Gruppe der OSZE gemäß den Madrider Prinzipien zeitnah an einem dauerhaft friedenssichernden Rechtsstatus der Region Bergkarabach mitzuarbeiten, der gemäß den Prinzipen der Helsinki-Schlussakte ein dauerhaft friedliches und gleichberechtigtes Miteinander der dort lebenden Menschen ermöglicht;
4. alle externen Akteure, insbesondere Russland und die Türkei aufzurufen, sich für eine solche verhandelte politische Lösung und den Erhalt des Waffenstillstands einzusetzen sowie die entsandten Friedenstruppen bzw. die Beteiligung am Zentrum zur Überwachung des Waffenstill-stands nur in den Grenzen des Mandats zur Sicherung des Waffenstill-stands einzusetzen;
5. sich für eine unabhängige Untersuchung von Kriegsverbrechen einzusetzen;
6. sich gegenüber internationalen Partnern dafür einzusetzen, dass allen Flüchtlingen und Binnenvertriebenen aus der Region Bergkarabach und den umliegenden Provinzen das Recht auf Rückkehr in ihre angestammte Heimat ermöglicht und ein Leben in Sicherheit gewährt wird;
7. durch Bildung und Aufklärung sowie die Unterstützung möglichst niedrigschwelliger zivilgesellschaftlicher Kontakte ein friedliches Zusammenleben von Armeniern und Aserbaidschanern zu fördern;
8. Armeniens Transformations- und Reformprozess weiterhin zu unterstützen;
9. zu prüfen, inwiefern die EU in der Lage ist, einen Wiederaufbaufonds für das gesamte Konfliktgebiet aufzulegen, um die zivile Infrastruktur, die im Krieg 1991-1994 und 2020 zerstört wurde, wiederherzustellen.
10. sich für die Freiheit der Religionsausübung einzusetzen und die jahrhundertealte kulturelle und religiöse Vielfalt in der Region zu schützen und für die Zukunft zu erhalten;
11. sich im direkten Dialog und im internationalen Rahmen dafür einzusetzen, dass der Schutz der häufig über tausend Jahre alten armenisch-christlichen Klöster und Kirchen gewährleistet wird und der ggf. notwendige Wiederaufbau der historisch bedeutsamen religiösen Denkmäler beider Religionen angemessen unterstützt wird.
Gurgen Petrossian, Sarah Babaian, Arlette Zakarian (Hrsg.)
Berg-Karabach: eine völkerrechtliche Analyse um Arzach
2022
Nomos (Verlag)
978-3-8487-8514-8 (ISBN)

2010
Nomos (Verlag)
978-3-8329-5588-5 (ISBN)

Die Berichte der Ombudsmänner der Republik Artsakh und der Republik Armenien

