Juristische Ausarbeitung des Völkermordes an den Armeniern

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15. Dezember 2022

Ergänzung zum § 130 StGB (Volksverhetzung) und der Völkermord an den Armeniern Der Beitrag von Dr. Gurgen Petrossian zur Ergänzung zu § 130 StGB (Volksverhetzung) wurde in ADK 197/2022/4 der Publikation der Deutsch-Armenischen Gesellschaft veröffentlicht. Zum Beitrag.

Genozidleugnung aus völkerrechtlicher Perspektive

7. November 2022

Volles Haus am Samstag, 5. November 2022 im Lepsiushaus in Potsdam. Der Vorsitzende des Deutsch-Armenischen Juristenvereinigung e.V. und Lehrbeauftragter an der Universität Erlangen-Nürnberg Dr. Gurgen Petrossian hielt einen Vortrag über die völkerrechtlichen Dimensionen der Völkermordleugnung. Die gemeinsame Veranstaltung „Völkermord und Leugnung“ der Arbeitsgruppe Anerkennung – Gegen Völkermord, für Völkerverständigung e.V. (AGA) und dem Verein Aktivisten…

Die Strafanzeige wegen Armenophobie als Volksverhetzung nach § 130 I StGB hatte Erfolg

11. August 2022

Der Beschuldigte hatte am 11. und 13. Juni 2020 zwei Videos auf den Social-Media-Plattformen Facebook und Twitter in arabischer Sprache veröffentlicht, in denen er die muslimische Bevölkerung gegen Armenier aufhetzte. In seinen Videos sprach der Beschuldigte Drohungen gegen Armenier und die libanesisch- armenische Gemeinschaft aus. Armenier seien „die Feinde aller Muslime” und er werde die…

Völkermord-Resolution (02. Juni 2016)

Am 2. Juni 2016 beschloss der Deutsche Bundestag auf Antrag der Fraktionen von CDU/CSU, SPD und Grünen die Resolution „Erinnerung und Gedenken an den Völkermord an den Armeniern und anderen christlichen Minderheiten in den Jahren 1915 und 1916“.

Am 23. April 2015 hatte Bundespräsident Joachim Gauck, als erster Bundespräsident überhaupt, die Armeniermassaker als Völkermord bezeichnet.

Staatenverantwortlichkeit

Die Arbeit befasst sich mit der Völkerrechtsanalyse des Völkermordes an den Armeniern und der daraus resultierenden staatlichen Verantwortlichkeit für die Republik Türkei als Nachfolgestaat des Osmanischen Reiches. Die Komplexität der Ereignisse des Völkermordes erfordert die gleichzeitige Beachtung der verschiedenen Rechtsgebiete.

Im Mittelpunkt steht neben der Darstellung des Untersuchungsgegenstandes im Vergleich zu ähnlichen historischen Fällen die juristische Analyse des Tatbestandes des Völkermordes und der Rückwirkung der Konvention. Im Anschluss setzt sich der Autor mit den Fragen auseinander, wie die Staatenverantwortlichkeit für die völkerrechtswidrige Handlung vor 100 Jahren sowie eine Wiedergutmachung auf völkerrechtlicher Ebene aussehen könnten.Zudem wird beleuchtet, welche Personen(gruppen) als Opfer des Völkermordes im Osmanischen Reich identifiziert werden können.

Völkermord im Parlament - Tatjana Holter

Der Deutsche Bundestag hat den sogenannten Völkermord an den Armeniern im Jahr 2016 in Form eines schlichten Parlamentsbeschlusses anerkannt. Die Arbeit nimmt diesen Beschluss zum Anlass einer Untersuchung dieser parlamentarischen Handlungsform. Zunächst wird deutlich, dass eine Anerkennung historischer Ereignisse durch Parlamente nicht zwangsläufig mit einer Subsumtion unter moderne rechtliche Maßstäbe einhergeht. Eine Analyse der Parlamentsstatistik legt die quantitative Bedeutung schlichter Parlamentsbeschlüsse offen. Dogmatisch lassen sich schlichte Parlamentsbeschlüsse als eigenständiges parlamentarisches Handlungsinstrument konturieren, das verfassungsrechtlich grundsätzlich zulässig, rechtlich jedoch unverbindlich ist. Im politischen Kontext entfalten sie hingegen durchaus Autorität. Die Arbeit beleuchtet deshalb auch die Anerkennungsgeschichte und Konsequenzen des Beschlusses, um ihn schließlich in den Kontext vergangenheitsbezogener Politik im Deutschen Bundestag zu rücken.

Event: Der Völkermord an den Armeniern im Licht der Istanbuler und Nürnberger Prozesse

https://museen.nuernberg.de/memorium-nuernberger-prozesse/kalender-details/voelkermord-armenier-1895/

In Zusammenarbeit mit dem Memorium Nürnberger Prozesse wurde die Veranstaltung organisiert. Geplant war die Veranstaltung am 23.04.2020. Leider musste diese Veranstaltung wegen der Pandemie verschoben werden. Der Ersatztermin steht leider noch nicht fest. Er wird jedoch so bald als möglich auf unserer Website angekündigt.

Der Völkermord an den Armeniern 1915 und seine Aufarbeitung haben Auswirkungen bis in die Gegenwart. Er wurde in den Istanbuler Prozessen thematisiert und beeinflusste damit indirekt auch die Nürnberger Prozesse. Der junge Jurastudent Rafael Lemkin prägte den Begriff "Genozid", nachdem er sich besonders mit den Verbrechen an den Armeniern auseinandergesetzt hatte. Das Internationale Völkerrecht nimmt den Straftatbestand Genozid 1948 mit der "Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermords" auf.

Expertinnen und Experten diskutieren über die Bedeutung des Völkermordes an den Armeniern in Bezug auf die Istanbuler und Nürnberger Prozesse. Welche Auswirkungen hatten die Prozesse für die Aufarbeitung des Genozids an den Armeniern bis heute? Die Veranstaltung findet unter der Moderation von Dr. Gurgen Petrossian statt.

Dr. Sarah Babaian ist Juristin und Expertin in der Mediation und Konfliktmanagment, Mitglied der Deutsch-Armenischen Juristenvereinigung e.V.
Dr. Rolf Hosfeld ist Politikwissenschaftler und wissenschaftlicher Leiter des Lepsiushauses in Potsdam.
Dr. Raffi Kantian ist Publizist und Vorsitzender der Deutsch-Armenischen Gesellschaft e.V.
Dr. Christoph Safferling ist Jurist und Professor für Strafrecht, Strafprozessrecht, Internationales Strafrecht und Völkerrecht an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg.
Dr. Gurgen Petrossian ist Jurist und wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Internationales Strafrecht und Völkerrecht an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg und Vorsitzender der Deutsch-Armenischen Juristenvereinigung e.V.