Juristische Ausarbeitung des Völkermordes an den Armeniern

Köln – Warum die Aufstellung eines Mahnmals zum Gedenken an den Völkermord nun gerichtlich erreicht werden will

7. Juni 2023

Am 15. April 2018 wird in Köln ein Mahnmal enthüllt. „Dieser Schmerz betrifft uns alle“ heißt es auf dem Mahnmal, dessen Aufstellung durch die Initiative „Völkermord erinnern“ veranlasst wurde. Eine kupferfarbene, stählerne Dreiecksskulptur mit einem Granatapfel an der Spitze. Es soll an die systematische Vertreibung und Vernichtung der Armenier*innen und weiteren Minderheiten in den Jahren…

Appell an die Kölner Verwaltung die Erlaubnis zur Aufstellung des Mahnmals für die beantragte Zeit zu erteilen

7. Juni 2023

Die Deutsch-Armenische Juristenvereinigung e.V. unterstützt die Initiative „Völkermord Erinnern“ in ihren Vorhaben, das Mahnmal „Dieser Schmerz betrifft uns alle“ an dem repräsentativen Ort am Kurt-Rossa Platt in Köln zur Erinnerung an den Völkermord an den Armenier*innen und weiteren Minderheiten, aufzustellen. Seit mehreren Wochen wird darüber diskutiert, ob das Mahnmal zur Erinnerung an den Völkermord an…

Die Veranstaltung über Armenophobia

29. Mai 2023

Am 30.05.2023 um 17:00 Uhr CET hat das Vorstandsmitglied der Deutsch-Armenische Juristenvereinigung e.V., Rechtsanwalt Christian Mkhitaryan, einen digitalen Vortrag über die Hassrede gegen die Armenier und die daraus resultierenden Prozesse in Deutschland gehalten. Zum Event: https://www.youtube.com/watch?v=5d4usP5PZ0Q&t=3925s   Zum PDF

Völkermord-Resolution (02. Juni 2016)

Am 2. Juni 2016 beschloss der Deutsche Bundestag auf Antrag der Fraktionen von CDU/CSU, SPD und Grünen die Resolution „Erinnerung und Gedenken an den Völkermord an den Armeniern und anderen christlichen Minderheiten in den Jahren 1915 und 1916“.

Am 23. April 2015 hatte Bundespräsident Joachim Gauck, als erster Bundespräsident überhaupt, die Armeniermassaker als Völkermord bezeichnet.

Staatenverantwortlichkeit

Die Arbeit befasst sich mit der Völkerrechtsanalyse des Völkermordes an den Armeniern und der daraus resultierenden staatlichen Verantwortlichkeit für die Republik Türkei als Nachfolgestaat des Osmanischen Reiches. Die Komplexität der Ereignisse des Völkermordes erfordert die gleichzeitige Beachtung der verschiedenen Rechtsgebiete.

Im Mittelpunkt steht neben der Darstellung des Untersuchungsgegenstandes im Vergleich zu ähnlichen historischen Fällen die juristische Analyse des Tatbestandes des Völkermordes und der Rückwirkung der Konvention. Im Anschluss setzt sich der Autor mit den Fragen auseinander, wie die Staatenverantwortlichkeit für die völkerrechtswidrige Handlung vor 100 Jahren sowie eine Wiedergutmachung auf völkerrechtlicher Ebene aussehen könnten.Zudem wird beleuchtet, welche Personen(gruppen) als Opfer des Völkermordes im Osmanischen Reich identifiziert werden können.

Völkermord im Parlament - Tatjana Holter

Der Deutsche Bundestag hat den sogenannten Völkermord an den Armeniern im Jahr 2016 in Form eines schlichten Parlamentsbeschlusses anerkannt. Die Arbeit nimmt diesen Beschluss zum Anlass einer Untersuchung dieser parlamentarischen Handlungsform. Zunächst wird deutlich, dass eine Anerkennung historischer Ereignisse durch Parlamente nicht zwangsläufig mit einer Subsumtion unter moderne rechtliche Maßstäbe einhergeht. Eine Analyse der Parlamentsstatistik legt die quantitative Bedeutung schlichter Parlamentsbeschlüsse offen. Dogmatisch lassen sich schlichte Parlamentsbeschlüsse als eigenständiges parlamentarisches Handlungsinstrument konturieren, das verfassungsrechtlich grundsätzlich zulässig, rechtlich jedoch unverbindlich ist. Im politischen Kontext entfalten sie hingegen durchaus Autorität. Die Arbeit beleuchtet deshalb auch die Anerkennungsgeschichte und Konsequenzen des Beschlusses, um ihn schließlich in den Kontext vergangenheitsbezogener Politik im Deutschen Bundestag zu rücken.

Event: Der Völkermord an den Armeniern im Licht der Istanbuler und Nürnberger Prozesse

https://museen.nuernberg.de/memorium-nuernberger-prozesse/kalender-details/voelkermord-armenier-1895/

In Zusammenarbeit mit dem Memorium Nürnberger Prozesse wurde die Veranstaltung organisiert. Geplant war die Veranstaltung am 23.04.2020. Leider musste diese Veranstaltung wegen der Pandemie verschoben werden. Der Ersatztermin steht leider noch nicht fest. Er wird jedoch so bald als möglich auf unserer Website angekündigt.

Der Völkermord an den Armeniern 1915 und seine Aufarbeitung haben Auswirkungen bis in die Gegenwart. Er wurde in den Istanbuler Prozessen thematisiert und beeinflusste damit indirekt auch die Nürnberger Prozesse. Der junge Jurastudent Rafael Lemkin prägte den Begriff "Genozid", nachdem er sich besonders mit den Verbrechen an den Armeniern auseinandergesetzt hatte. Das Internationale Völkerrecht nimmt den Straftatbestand Genozid 1948 mit der "Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermords" auf.

Expertinnen und Experten diskutieren über die Bedeutung des Völkermordes an den Armeniern in Bezug auf die Istanbuler und Nürnberger Prozesse. Welche Auswirkungen hatten die Prozesse für die Aufarbeitung des Genozids an den Armeniern bis heute? Die Veranstaltung findet unter der Moderation von Dr. Gurgen Petrossian statt.

Dr. Sarah Babaian ist Juristin und Expertin in der Mediation und Konfliktmanagment, Mitglied der Deutsch-Armenischen Juristenvereinigung e.V.
Dr. Rolf Hosfeld ist Politikwissenschaftler und wissenschaftlicher Leiter des Lepsiushauses in Potsdam.
Dr. Raffi Kantian ist Publizist und Vorsitzender der Deutsch-Armenischen Gesellschaft e.V.
Dr. Christoph Safferling ist Jurist und Professor für Strafrecht, Strafprozessrecht, Internationales Strafrecht und Völkerrecht an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg.
Dr. Gurgen Petrossian ist Jurist und wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Internationales Strafrecht und Völkerrecht an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg und Vorsitzender der Deutsch-Armenischen Juristenvereinigung e.V.