Förderung der rechtlichen Aufklärung und der friedlichen Lösung des Konflikts um Berg-Karabach (Republik Artsakh)

Berichte

Berg-Karabach. Eine völkerrechtliche Analyse des Konflikts um Arzach

1. Oktober 2022

Am 3. September 2022, zum 31. Unabhängigkeitstag der Republik Artsakh, veranstaltete die Deutsch-Armenische Juristenvereinigung gemeinsam mit dem Lepsiushaus Potsdam die Buchvorstellung des Sammelbandes „Berg-Karabach“. An diesem Tag hielt die Mitherausgeberin Dr. Arlette Zakarian eine inspirierende Eröffnungsrede, die bei ADK 196/2022/3 der Publikation der Deutsch-Armenischen Gesellschaft veröffentlicht wurde. Zum Beitrag.

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Die aserbaidschanische Aggression führt zur Nichtigkeit jedes völkerrechtlichen Abkommens

21. September 2022

Mit seiner jüngsten Aggression verfolgt Aserbaidschan bestimmte politische Ziele. Wie wir bereits in mehreren Beiträgen erklärt haben, beabsichtigt Aserbaidschan, den sogenannten „Zangezur-Korridor“ mit einem Angriffskrieg zu erzwingen. Allerdings wird jeder militärische Versuch, ein solches Vorhaben mit Gewalt durchzusetzen und in Form eines völkerrechtlichen Vertrages zu „legalisieren“, juristisch scheitern. siehe z.B. https://www.facebook.com/photo/?fbid=457884126380508&set=pb.100064767739737.-2207520000 Artikel 52 des Wiener…

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Folter und unmenschliche Behandlung von armenischen Kriegsgefangenen – 18.09.2022

17. September 2022

Zahlreiche Nachweise belegen, dass während der Aggression gegen die Republik Armenien viele durch Aserbaidschan gefangen genommenen armenischen Soldaten, trotz ihres Kriegsgefangenenstatus, durch die aserbaidschanischen Streitkräften gefoltert und unmenschlich behandelt wurden. Die Videoaufnahmen zeigen mehrere armenische Soldaten, die auf dem Boden liegen und von den aserbaidschanischen Soldaten aufgefordert werden, ihre aserbaidschanischen Freunde vor der Kamera zu…

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Bundestag-Resolution zur Unterstützung der Entwicklung einer langfristigen Friedenslösung in Bergkarabach

Bundestag: 26.11.2020

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf

1. den Zugang humanitärer Organisationen wie dem Roten Kreuz oder dem Roten Halbmond nach Bergkarabach einzufordern, diplomatisch zu be-gleiten und weiterhin für eine schnelle und angemessene Nothilfe Sorge zu tragen;

2. sich gegenüber den Konfliktparteien für die Einhaltung des Waffenstillstandes, die Einhaltung der Menschenrechte und den zügigen Austausch von Kriegsgefangenen und Gefallenen einzusetzen

3. unter Federführung der Minsk-Gruppe der OSZE gemäß den Madrider Prinzipien zeitnah an einem dauerhaft friedenssichernden Rechtsstatus der Region Bergkarabach mitzuarbeiten, der gemäß den Prinzipen der Helsinki-Schlussakte ein dauerhaft friedliches und gleichberechtigtes Miteinander der dort lebenden Menschen ermöglicht;

4. alle externen Akteure, insbesondere Russland und die Türkei aufzurufen, sich für eine solche verhandelte politische Lösung und den Erhalt des Waffenstillstands einzusetzen sowie die entsandten Friedenstruppen bzw. die Beteiligung am Zentrum zur Überwachung des Waffenstill-stands nur in den Grenzen des Mandats zur Sicherung des Waffenstill-stands einzusetzen;

5. sich für eine unabhängige Untersuchung von Kriegsverbrechen einzusetzen;

6. sich gegenüber internationalen Partnern dafür einzusetzen, dass allen Flüchtlingen und Binnenvertriebenen aus der Region Bergkarabach und den umliegenden Provinzen das Recht auf Rückkehr in ihre angestammte Heimat ermöglicht und ein Leben in Sicherheit gewährt wird;

7. durch Bildung und Aufklärung sowie die Unterstützung möglichst niedrigschwelliger zivilgesellschaftlicher Kontakte ein friedliches Zusammenleben von Armeniern und Aserbaidschanern zu fördern;

8. Armeniens Transformations- und Reformprozess weiterhin zu unterstützen;

9. zu prüfen, inwiefern die EU in der Lage ist, einen Wiederaufbaufonds für das gesamte Konfliktgebiet aufzulegen, um die zivile Infrastruktur, die im Krieg 1991-1994 und 2020 zerstört wurde, wiederherzustellen.

10. sich für die Freiheit der Religionsausübung einzusetzen und die jahrhundertealte kulturelle und religiöse Vielfalt in der Region zu schützen und für die Zukunft zu erhalten;

11. sich im direkten Dialog und im internationalen Rahmen dafür einzusetzen, dass der Schutz der häufig über tausend Jahre alten armenisch-christlichen Klöster und Kirchen gewährleistet wird und der ggf. notwendige Wiederaufbau der historisch bedeutsamen religiösen Denkmäler beider Religionen angemessen unterstützt wird.

Die Berichte der Ombudsmänner der Republik Artsakh und der Republik Armenien