Förderung der rechtlichen Aufklärung und der friedlichen Lösung des Konflikts um Berg-Karabach (Republik Artsakh)

Berichte

Opinio Juris zur „Gemeinsamen Erklärung des Präsidenten der Republik Aserbaidschan, des Ministerpräsidenten der Republik Armenien und des Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika über die Ergebnisse ihres Treffens in Washington D.C., Vereinigte Staaten von Amerika“ vom 8. August 2025

28. August 2025

Beitrag von Christian Mkhitaryan, Vahram Hovhannisyan 1. Einführung und methodischer Rahmen 1.1. Einleitung und Kontextualisierung Die vorliegende Analyse widmet sich der rechtlichen und politischen Einordnung des von den Medien als „Friedenserklärung“[1] oder „Friedensvertrag“[2] und vom Außenministerium der USA als „Peace Deal“[3] bezeichneten Dokuments vom 8. August 2025, unterzeichnet von den Staatsvertretern Armeniens und Aserbaidschans sowie…

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Lange vermutet, nun belegt: Wie Aserbaidschan wieder einmal die demokratischen Grundprinzipien Europas aushöhlt

27. August 2025

Die EU–Aserbaidschan-Gasvereinbarung im Lichte des Völker- und Europarechts Dr. Sarah Babaian, LL.M. Insbesondere seit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine stellt die Sicherstellung der Energieversorgung ein legitimes und dringendes Ziel der Europäischen Union dar. Wie die Deutsch-Armenische Juristenvereinigung e.V. bereits in verschiedenen Beiträgen der vergangenen Jahre analysierte, verschloss die EU allerdings im Zuge der im…

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DEARJV zu Gast in der juristischen Fakultät der Humboldt Universität zu Berlin

15. August 2025

Am 13.08.2025 war die DEARJV zu Gast in der juristischen Fakultät der HU Berlin. Anlass hierfür war der zweiwöchige Studienaustausch im Rahmen des Netzwerk Ost-West, an dem Studierende der Russisch-Armenischen Universität in Yerevan und Studierende der HU Berlin teilnahmen. Insbesondere den Organisatoren dieses Austausches gilt an dieser Stelle unser Dank für die Einladung. Unsere Mitglieder…

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Bundestag-Resolution zur Unterstützung der Entwicklung einer langfristigen Friedenslösung in Bergkarabach

Bundestag: 26.11.2020

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf

1. den Zugang humanitärer Organisationen wie dem Roten Kreuz oder dem Roten Halbmond nach Bergkarabach einzufordern, diplomatisch zu be-gleiten und weiterhin für eine schnelle und angemessene Nothilfe Sorge zu tragen;

2. sich gegenüber den Konfliktparteien für die Einhaltung des Waffenstillstandes, die Einhaltung der Menschenrechte und den zügigen Austausch von Kriegsgefangenen und Gefallenen einzusetzen

3. unter Federführung der Minsk-Gruppe der OSZE gemäß den Madrider Prinzipien zeitnah an einem dauerhaft friedenssichernden Rechtsstatus der Region Bergkarabach mitzuarbeiten, der gemäß den Prinzipen der Helsinki-Schlussakte ein dauerhaft friedliches und gleichberechtigtes Miteinander der dort lebenden Menschen ermöglicht;

4. alle externen Akteure, insbesondere Russland und die Türkei aufzurufen, sich für eine solche verhandelte politische Lösung und den Erhalt des Waffenstillstands einzusetzen sowie die entsandten Friedenstruppen bzw. die Beteiligung am Zentrum zur Überwachung des Waffenstill-stands nur in den Grenzen des Mandats zur Sicherung des Waffenstill-stands einzusetzen;

5. sich für eine unabhängige Untersuchung von Kriegsverbrechen einzusetzen;

6. sich gegenüber internationalen Partnern dafür einzusetzen, dass allen Flüchtlingen und Binnenvertriebenen aus der Region Bergkarabach und den umliegenden Provinzen das Recht auf Rückkehr in ihre angestammte Heimat ermöglicht und ein Leben in Sicherheit gewährt wird;

7. durch Bildung und Aufklärung sowie die Unterstützung möglichst niedrigschwelliger zivilgesellschaftlicher Kontakte ein friedliches Zusammenleben von Armeniern und Aserbaidschanern zu fördern;

8. Armeniens Transformations- und Reformprozess weiterhin zu unterstützen;

9. zu prüfen, inwiefern die EU in der Lage ist, einen Wiederaufbaufonds für das gesamte Konfliktgebiet aufzulegen, um die zivile Infrastruktur, die im Krieg 1991-1994 und 2020 zerstört wurde, wiederherzustellen.

10. sich für die Freiheit der Religionsausübung einzusetzen und die jahrhundertealte kulturelle und religiöse Vielfalt in der Region zu schützen und für die Zukunft zu erhalten;

11. sich im direkten Dialog und im internationalen Rahmen dafür einzusetzen, dass der Schutz der häufig über tausend Jahre alten armenisch-christlichen Klöster und Kirchen gewährleistet wird und der ggf. notwendige Wiederaufbau der historisch bedeutsamen religiösen Denkmäler beider Religionen angemessen unterstützt wird.

Die Berichte der Ombudsmänner der Republik Artsakh und der Republik Armenien